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Berichtigung *) - Berichtigung des Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts (VergabeRModGB k.a.Abk.)
Berichtigung *)
Das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts vom 23. April 2009 (BGBl. I S. 790) ist wie folgt zu berichtigen:
Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe g muss wie folgt lauten:
Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe g muss wie folgt lauten:
- „g)
- In Buchstabe n wird der Punkt am Ende durch ein Komma ersetzt und werden folgende Buchstaben angefügt:
- „o)
- von
- aa)
- Auftraggebern, die auf dem Gebiet der Trinkwasser- oder Energieversorgung oder des Verkehrs tätig sind, an ein mit diesem Auftraggeber verbundenes Unternehmen oder
- bb)
- einem gemeinsamen Unternehmen, das mehrere Auftraggeber, die auf dem Gebiet der Trinkwasser- oder Energieversorgung oder des Verkehrs tätig sind, ausschließlich zur Durchführung dieser Tätigkeiten gebildet haben, an ein Unternehmen, das mit einem dieser Auftraggeber verbunden ist,
- p)
- die
- aa)
- ein gemeinsames Unternehmen, das mehrere Auftraggeber, die auf dem Gebiet der Trinkwasser- oder Energieversorgung oder des Verkehrs tätig sind, ausschließlich zur Durchführung von diesen Tätigkeiten gebildet haben, an einen dieser Auftraggeber oder
- bb)
- ein Auftraggeber, der auf dem Gebiet der Trinkwasser- oder Energieversorgung oder des Verkehrs tätig ist, an ein gemeinsames Unternehmen im Sinne des Doppelbuchstaben aa, an dem er beteiligt ist,
- *)
- Anm. d. Red.: Ein Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts vom 23. April 2009 (BGBl. I S. 790) wurde im BGBl. nicht verkündet, es wurde daher sinngemäß im Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 790) konsolidiert.
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