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Artikel 8 - Gesetz zur Änderung der Bundesnotarordnung und anderer Gesetze (BNotOuaÄndG k.a.Abk.)

G. v. 15.07.2009 BGBl. I S. 1798 (Nr. 41); zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 01.06.2017 BGBl. I S. 1396
Geltung überwiegend ab 01.01.2018, abweichend siehe Artikel 12
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Artikel 8 (aufgehoben)






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Frühere Fassungen von Artikel 8 Gesetz zur Änderung der Bundesnotarordnung und anderer Gesetze

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 13.12.2014Artikel 5 Gesetz zur Erleichterung der Umsetzung der Grundbuchamtsreform in Baden-Württemberg sowie zur Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung und des Wohnungseigentumsgesetzes
vom 05.12.2014 BGBl. I S. 1962

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Artikel 8 Gesetz zur Änderung der Bundesnotarordnung und anderer Gesetze

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 8 BNotOuaÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BNotOuaÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Erleichterung der Umsetzung der Grundbuchamtsreform in Baden-Württemberg sowie zur Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung und des Wohnungseigentumsgesetzes
G. v. 05.12.2014 BGBl. I S. 1962
Artikel 5 GBARefBaWüUG Änderung des Gesetzes zur Änderung der Bundesnotarordnung und anderer Gesetze
...  8 des Gesetzes zur Änderung der Bundesnotarordnung und anderer Gesetze vom 15. Juli 2009 (BGBl. ...

Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
G. v. 30.07.2009 BGBl. I S. 2449
Artikel 9 RAuNOBRÄndG Änderung sonstigen Bundesrechts
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Mai 1994 (BGBl. I S. 1114), die zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 15. Juli 2009 (BGBl. I S. 1798) geändert worden ist, wird wie folgt ...