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Zitierungen von § 37 WMVO
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 37 WMVO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
WMVO selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 14 WMVO Aufgaben des Wahlvorstandes
... die gleichen persönlichen Rechte und Pflichten wie die Mitglieder des Werkstattrats (§ 37 ). Die Vertrauensperson nimmt ihre Aufgabe unabhängig von Weisungen der Werkstatt wahr. ...
§ 33 WMVO Sitzungen des Werkstattrats (vom 18.06.2021)
... gelten die Geheimhaltungspflicht sowie die Offenbarungs- und Verwertungsverbote gemäß § 37 Abs. 6 ...
§ 39 WMVO Kosten und Sachaufwand des Werkstattrats (vom 24.06.2023)
... gilt für die Kosten, die durch die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen nach § 37 Absatz 4 oder durch die Interessenvertretung auf Landesebene entstehen. (2) Für die ... bei der Erfüllung ihrer Aufgabe zu fördern. Für die Vertrauensperson gilt § 37 entsprechend. (4) Die Kosten, die durch die Interessenvertretung der ...
§ 39a WMVO Aufgaben und Rechtsstellung (vom 24.06.2023)
... nach § 5 Absatz 3 der Werkstättenverordnung. Im Übrigen gelten § 37 Absatz 1 und 2, 4 bis 6 sowie die §§ 38 und 39 Absatz 1 bis 3 für die Frauenbeauftragte und die ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Bundesteilhabegesetz (BTHG)
G. v. 23.12.2016 BGBl. I S. 3234; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 02.06.2021 BGBl. I S. 1387
Artikel 22 BTHG Änderung der Werkstätten-Mitwirkungsverordnung
... die Wörter „und die Frauenbeauftragte" eingefügt. 8. § 37 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 3 Satz 3 wird der Punkt am Ende durch ein ... für die Kosten, die durch die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen nach § 37 Absatz 4 oder durch die Interessenvertretung auf Bundes- oder Landesebene entstehen." ... nach § 5 Absatz 3 der Werkstättenverordnung. Im Übrigen gelten § 37 Absatz 1 und 2, 4 bis 6 sowie die §§ 38 und 39 für die Frauenbeauftragte und die ...
Verordnung zur Änderung der Werkstätten-Mitwirkungsverordnung und der Versorgungsmedizin-Verordnung
V. v. 19.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 158
Artikel 1 WMVOuaÄndV Änderung der Werkstätten-Mitwirkungsverordnung
... a) Absatz 5 Satz 5 wird wie folgt gefasst: „Im Übrigen gelten § 37 Absatz 1 und 2, 4 bis 6 sowie die §§ 38 und 39 Absatz 1 bis 3 für die Frauenbeauftragte und die ...
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