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Artikel 12 - Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften (AMGuaÄndG k.a.Abk.)
G. v. 17.07.2009 BGBl. I S. 1990, 3578 (Nr. 43); zuletzt geändert durch Artikel 9 G. v. 22.12.2010 BGBl. I S. 2262
Geltung ab 23.07.2009, abweichend siehe Artikel 19
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Geltung ab 23.07.2009, abweichend siehe Artikel 19
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Artikel 12 Änderung des Transfusionsgesetzes
Artikel 12 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 23. Juli 2009 TFG § 5, § 11, § 15, § 16, § 25, § 28
Das Transfusionsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. August 2007 (BGBl. I S. 2169) wird wie folgt geändert:
- 0.
- In § 5 Absatz 3 Satz 1 wird die Angabe „Abs. 1 Nr. 2" durch die Wörter „Absatz 1 Nummer 1" ersetzt.
- 1.
- In § 11 Absatz 2 Satz 1 werden nach dem Wort „der" die Wörter „spendewilligen und" eingefügt.
- 2.
- In § 15 Absatz 2 Satz 2 werden die Wörter „Wirkungen und Nebenwirkungen" durch die Wörter „Wirkungen, Nebenwirkungen und unerwünschten Reaktionen" ersetzt.
- 3.
- § 16 Absatz 2 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Satz 1 werden jeweils nach dem Wort „Reaktion" die Wörter „oder Nebenwirkung" eingefügt.
- b)
- In Satz 3 werden nach dem Wort „Reaktionen" die Wörter „oder Nebenwirkungen" eingefügt.
- 4.
- In § 25 Satz 1 werden nach dem Wort „schwerwiegender" die Wörter „unerwünschter Reaktionen oder" eingefügt.
- 5.
- § 28 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Satz 1 werden nach dem Wort „Eigenblutprodukte" die Wörter „, autologes Blut zur Herstellung von biotechnologisch bearbeiteten Gewebeprodukten" eingefügt.
- b)
- Satz 2 wird aufgehoben.
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Zitierungen von Artikel 12 Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 12 AMGuaÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
AMGuaÄndG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinien (EU) 2015/566 und (EU) 2015/565 zur Einfuhr und zur Kodierung menschlicher Gewebe und Gewebezubereitungen
G. v. 21.11.2016 BGBl. I S. 2623
Artikel 3 GewEinfRÄndG Änderung des Transfusionsgesetzes
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. August 2007 (BGBl. I S. 2169), das durch Artikel 12 des Gesetzes vom 17. Juli 2009 (BGBl. I S. 1990) geändert worden ist, wird wie folgt ...
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