Artikel 18a - Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften (AMGuaÄndG k.a.Abk.)

G. v. 17.07.2009 BGBl. I S. 1990, 3578 (Nr. 43); zuletzt geändert durch Artikel 9 G. v. 22.12.2010 BGBl. I S. 2262
Geltung ab 23.07.2009, abweichend siehe Artikel 19
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Artikel 18a Bekanntmachungserlaubnis



Das Bundesministerium für Gesundheit kann den Wortlaut des Arzneimittelgesetzes in der vom 1. Oktober 2009 an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.



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