Tools:
Update via:
Sechstes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (6. StVGÄndG k.a.Abk.)
Eingangsformel
Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Dem § 6 des Straßenverkehrsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. März 2003 (BGBl. I S. 310, 919), das zuletzt durch das Gesetz vom 17. Juli 2009 (BGBl. I S. 2021) geändert worden ist, wird folgender Absatz 6 angefügt:
- „(6) Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Landesregierungen zu ermächtigen, Ausnahmen von den auf Grundlage des § 6 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe c, d, k, m, r, s, t und v erlassenen Rechtsverordnungen für die Dauer von drei Jahren zur Erprobung eines Zulassungsverfahrens unter Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnik durch Rechtsverordnung zu regeln."
Artikel 2
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.
---
---
- *)
- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 22. Juli 2009.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/8875/index.htm