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Zitierungen von § 23a TabStG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 23a TabStG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in TabStG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 23e TabStG Unregelmäßigkeiten während der Beförderung von Tabakwaren des steuerrechtlich freien Verkehrs (vom 13.02.2023)
... in dem bei einer Beförderung nach § 23 Absatz 1 dem Empfänger eine Erlaubnis nach § 23a Absatz 2 oder dem Versender eine Erlaubnis nach § 23b Absatz 2 fehlt oder 3. in dem eine ...
 
Zitat in folgenden Normen

Tabaksteuerverordnung (TabStV)
Artikel 1 V. v. 05.10.2009 BGBl. I S. 3262, 3263; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 17.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 204
§ 40 TabStV Zertifizierter Empfänger (vom 13.02.2023)
... Wer als zertifizierter Empfänger nach § 23a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Gesetzes Tabakwaren des steuerrechtlich freien Verkehrs nicht nur gelegentlich empfangen will, ... Verbrauchsteuernummer vergeben. Vor der Erteilung der Erlaubnis ist eine Sicherheit nach § 23a Absatz 3 des Gesetzes für die entstehende Steuer zu leisten. § 7 Absatz 1 Satz 2 und ... nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck abgegeben hat, 2. die anfallende Sicherheit nach § 23a Absatz 3 des Gesetzes geleistet hat und 3. an dem Verfahren nach § 40b, auch in Verbindung ... 9 entsprechend. (8) Wer als zertifizierter Empfänger im Einzelfall nach § 23a Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Gesetzes Tabakwaren des steuerrechtlich freien Verkehrs empfangen will, hat die Erlaubnis im ... Zeitraum zu beschränken ist. Vor der Erteilung der Erlaubnis ist Sicherheit nach § 23a Absatz 4 des Gesetzes für die entstehende Steuer zu ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Siebte Verordnung zur Änderung von Verbrauchsteuerverordnungen
V. v. 11.08.2021 BGBl. I S. 3602, 2022 I S. 1977; zuletzt geändert durch Artikel 16 G. v. 24.10.2022 BGBl. I S. 1838
Artikel 1 7. VerbrStÄndV Änderung der Tabaksteuerverordnung (vom 09.11.2022)
... 40 Zertifizierter Empfänger (1) Wer als zertifizierter Empfänger nach § 23a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Gesetzes Tabakwaren des steuerrechtlich freien Verkehrs nicht nur gelegentlich empfangen will, ... eine Verbrauchsteuernummer vergeben. Vor der Erteilung der Erlaubnis ist eine Sicherheit nach § 23a Absatz 3 des Gesetzes für die entstehende Steuer zu leisten. § 7 Absatz 1 Satz 2 und § 19 ... amtlich vorgeschriebenem Vordruck abgegeben hat, 2. die anfallende Sicherheit nach § 23a Absatz 3 des Gesetzes geleistet hat und 3. an dem Verfahren nach § 40b, auch in Verbindung ... 7a, 8 und 9 entsprechend. (8) Wer als zertifizierter Empfänger im Einzelfall nach § 23a Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Gesetzes Tabakwaren des steuerrechtlich freien Verkehrs empfangen will, hat die Erlaubnis im ... bestimmten Zeitraum zu beschränken ist. Vor der Erteilung der Erlaubnis ist Sicherheit nach § 23a Absatz 4 des Gesetzes für die entstehende Steuer zu leisten." 42. Nach § 40 ...

Siebtes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
G. v. 30.03.2021 BGBl. I S. 607; zuletzt geändert durch Artikel 15 G. v. 24.10.2022 BGBl. I S. 1838
Artikel 1 7. VStÄndG Änderung des Tabaksteuergesetzes (vom 29.10.2022)
... Nach der Angabe zu § 23 werden die folgenden Angaben eingefügt: „ § 23a Zertifizierte Empfänger § 23b Zertifizierte Versender § ... Wörter „zu Absatz 1" ersetzt. 20. Nach § 23 werden die folgenden §§ 23a bis 23g eingefügt: „§ 23a Zertifizierte Empfänger (1) ... Nach § 23 werden die folgenden §§ 23a bis 23g eingefügt: „ § 23a Zertifizierte Empfänger (1) Zertifizierte Empfänger sind Personen, die ... in dem bei einer Beförderung nach § 23 Absatz 1 dem Empfänger eine Erlaubnis nach § 23a Absatz 2 oder dem Versender eine Erlaubnis nach § 23b Absatz 2 fehlt oder 3. in dem eine ...