Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

§ 17 - Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuergesetz (SchaumwZwStG)

Artikel 3 G. v. 15.07.2009 BGBl. I S. 1870, 1896 (Nr. 42); zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 24.10.2022 BGBl. I S. 1838
Geltung ab 01.04.2010, Ermächtigungen gelten ab 22.07.2009; FNA: 612-8-3 Verbrauchsteuern und Monopole
| |

§ 17 (aufgehoben)






Anzeige


 

Frühere Fassungen von § 17 SchaumwZwStG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 13.02.2023Artikel 2 Siebtes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
vom 30.03.2021 BGBl. I S. 607

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 17 SchaumwZwStG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 17 SchaumwZwStG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SchaumwZwStG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 29 SchaumwZwStG Steuergegenstand
... finden vorbehaltlich des § 31 der § 1 Absatz 3 und 4 und die §§ 3 bis 28 des Teils 1 entsprechende ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Sechstes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
G. v. 16.06.2011 BGBl. I S. 1090
Artikel 4 6. VStÄndG Änderung des Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuergesetzes
... in andere oder über andere Mitgliedstaaten die §§ 3 bis 9, 11 bis 13, 16 und 17 und 21 Absatz 7." 5. § 33 wird wie folgt gefasst: „§ ...

Siebtes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
G. v. 30.03.2021 BGBl. I S. 607; zuletzt geändert durch Artikel 15 G. v. 24.10.2022 BGBl. I S. 1838
Artikel 2 7. VStÄndG Änderung des Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuergesetzes (vom 29.10.2022)
... Drittländern oder Drittgebieten". b) Die Angaben zu den §§ 16 und 17 werden wie folgt gefasst: „§ 16 (weggefallen) § 17 ... 16 und 17 werden wie folgt gefasst: „§ 16 (weggefallen) § 17 (weggefallen) ". c) Die Angabe zu Abschnitt 4 wird wie folgt gefasst:  ... Schaumwein aus Drittländern oder Drittgebieten". 14. Die §§ 16 und 17 werden aufgehoben. 15. § 18 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 ... d) In Nummer 3 werden die Wörter „die §§ 3 bis 9, 11 bis 13, 16 und 17 und 21 Absatz 7" durch die Wörter „die §§ 3 bis 9, 11 bis 13, 20 bis 20c ...