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§ 19 - Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuergesetz (SchaumwZwStG)

Artikel 3 G. v. 15.07.2009 BGBl. I S. 1870, 1896 (Nr. 42); zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 24.10.2022 BGBl. I S. 1838
Geltung ab 01.04.2010, Ermächtigungen gelten ab 22.07.2009; FNA: 612-8-3 Verbrauchsteuern und Monopole
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§ 19 Erwerb durch Privatpersonen



(1) Schaumwein, den eine Privatperson für ihren Eigenbedarf in anderen Mitgliedstaaten im steuerrechtlich freien Verkehr erwirbt und selbst in das Steuergebiet befördert (private Zwecke), ist steuerfrei.

(2) Bei der Beurteilung, ob Schaumwein nach Absatz 1 für den Eigenbedarf bestimmt ist, sind die nachstehenden Kriterien zu berücksichtigen:

1.
handelsrechtliche Stellung und Gründe des Besitzers für den Besitz des Schaumweins,

2.
Ort, an dem der Schaumwein sich befindet, oder die Art der Beförderung,

3.
Unterlagen über den Schaumwein,

4.
Beschaffenheit oder Menge des Schaumweins.

(3) Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates zur Sicherung des Steueraufkommens vorzuschreiben, bei welcher Menge Schaumwein nach Absatz 1 widerleglich vermutet wird, dass dieser nicht für den Eigenbedarf der Privatperson bestimmt ist.

 
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Zitierungen von § 19 SchaumwZwStG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 19 SchaumwZwStG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SchaumwZwStG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 20 SchaumwZwStG Lieferung zu gewerblichen Zwecken (vom 13.02.2023)
... oder 2. an eine Privatperson geliefert wird, sofern die Beförderung nicht unter § 19 oder § 21 fällt. Bei Lieferungen zu gewerblichen Zwecken darf ...
§ 22a SchaumwZwStG Steuerentstehung, Steuerschuldner (vom 13.02.2023)
... der Unregelmäßigkeit; 5. in anderen als den in den Nummern 1 bis 4 und in § 19 genannten Fällen, in denen Schaumwein des steuerrechtlich freien Verkehrs anderer ...
§ 29 SchaumwZwStG Steuergegenstand
... finden vorbehaltlich des § 31 der § 1 Absatz 3 und 4 und die §§ 3 bis 28 des Teils 1 entsprechende ...
 
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot

Stammnormen
Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuerverordnung (SchaumwZwStV)
Artikel 3 V. v. 05.10.2009 BGBl. I S. 3262, 3302; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 24.10.2022 BGBl. I S. 1838
Sonstige
Fünfte Verordnung zur Änderung von Verbrauchsteuerverordnungen
V. v. 05.10.2009 BGBl. I S. 3262
 
Zitat in folgenden Normen

Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuerverordnung (SchaumwZwStV)
Artikel 3 V. v. 05.10.2009 BGBl. I S. 3262, 3302; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 24.10.2022 BGBl. I S. 1838
§ 33 SchaumwZwStV Beförderungen zu privaten Zwecken (vom 13.02.2023)
... Werden mehr als 60 Liter Schaumwein nach § 19 des Gesetzes zu privaten Zwecken in das Steuergebiet befördert, wird widerleglich vermutet, ... unentgeltlich erfolgt, gilt unabhängig von der verbrachten Menge nicht als Eigenbedarf nach § 19 des ...
§ 44 SchaumwZwStV Beförderungen zu privaten Zwecken (vom 13.02.2023)
... Werden mehr als 20 Liter Zwischenerzeugnisse nach § 19 in Verbindung mit § 29 Absatz 3 des Gesetzes zu privaten Zwecken in das Steuergebiet ... unentgeltlich erfolgt, gilt unabhängig von der verbrachten Menge nicht als Eigenbedarf nach § 19 in Verbindung mit § 29 Absatz 3 des ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Siebtes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
G. v. 30.03.2021 BGBl. I S. 607; zuletzt geändert durch Artikel 15 G. v. 24.10.2022 BGBl. I S. 1838
Artikel 2 7. VStÄndG Änderung des Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuergesetzes (vom 29.10.2022)
... oder 2. an eine Privatperson geliefert wird, sofern die Beförderung nicht unter § 19 oder § 21 fällt. Bei Lieferungen zu gewerblichen Zwecken darf Schaumwein ... der Unregelmäßigkeit; 5. in anderen als den in den Nummern 1 bis 4 und in § 19 genannten Fällen, in denen Schaumwein des steuerrechtlich freien Verkehrs anderer ...

Viertes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
G. v. 15.07.2009 BGBl. I S. 1870, 3177
Artikel 10 4. VerbrStÄndG Inkrafttreten, Außerkrafttreten (vom 22.07.2009)
... Absatz 6, § 13 Absatz 7, § 14 Absatz 6, § 15 Absatz 3, § 18 Absatz 5, § 19 Absatz 3, § 20 Absatz 6, § 21 Absatz 8, § 22 Absatz 4, § 24 Absatz 2, § ...