Tools:
Update via:
Zitierungen von § 6 SchaumwZwStG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 SchaumwZwStG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SchaumwZwStG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 11 SchaumwZwStG Beförderungen aus anderen, in andere oder über andere Mitgliedstaaten (vom 13.02.2023)
... registrierte Empfänger, ausgenommen registrierte Empfänger im Einzelfall entsprechend § 6 Absatz 1 Nummer 2 , in Besitz genommen haben, als in ihr Steuerlager oder ihren Betrieb aufgenommen gilt, soweit ...
§ 20a SchaumwZwStG Zertifizierte Empfänger (vom 13.02.2023)
... mehr ausreicht. (7) Steuerlagerinhaber oder registrierte Empfänger nach § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 werden nach entsprechender Anzeige als zertifizierte Empfänger zugelassen. ...
§ 29 SchaumwZwStG Steuergegenstand
... finden vorbehaltlich des § 31 der § 1 Absatz 3 und 4 und die §§ 3 bis 28 des Teils 1 entsprechende ...
§ 32 SchaumwZwStG Begriffsbestimmung (vom 13.02.2023)
... von Wein aus anderen, in andere oder über andere Mitgliedstaaten die §§ 3 bis 9, 11 bis 13, 20 bis 20c und 21 Absatz ...
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot
Stammnormen
Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuerverordnung (SchaumwZwStV)Artikel 3 V. v. 05.10.2009 BGBl. I S. 3262, 3302; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 24.10.2022 BGBl. I S. 1838
Verbrauch-und-Luftverkehrsteuerdaten-Übermittlungs-Verordnung (VStDÜV)Artikel 1 V. v. 14.08.2020 BGBl. I S. 1960, 1961; zuletzt geändert durch Artikel 11 G. v. 24.10.2022 BGBl. I S. 1838
Sonstige
Fünfte Verordnung zur Änderung von VerbrauchsteuerverordnungenV. v. 05.10.2009 BGBl. I S. 3262
Sechste Verordnung zur Änderung von VerbrauchsteuerverordnungenV. v. 01.07.2011 BGBl. I S. 1308
Verordnung zur elektronischen Übermittlung von Daten für die Verbrauchsteuern und die Luftverkehrsteuer sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher RegelungenV. v. 14.08.2020 BGBl. I S. 1960
Zitat in folgenden Normen
Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuerverordnung (SchaumwZwStV)
Artikel 3 V. v. 05.10.2009 BGBl. I S. 3262, 3302; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 24.10.2022 BGBl. I S. 1838
§ 12 SchaumwZwStV Registrierter Empfänger (vom 01.07.2021)
... Wer als registrierter Empfänger nach § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Gesetzes Schaumwein unter Steueraussetzung nicht nur gelegentlich empfangen will, hat die ... Vor der Erteilung der Erlaubnis ist Sicherheit für die Schaumweinsteuer nach § 6 Absatz 2 Satz 3 des Gesetzes zu leisten. § 6 Satz 2 und § 18 gelten entsprechend. ... 8 entsprechend. (7) Wer als registrierter Empfänger im Einzelfall nach § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Gesetzes Schaumwein unter Steueraussetzung empfangen will, hat die Erlaubnis im Voraus beim ... ist. Vor der Erteilung der Erlaubnis ist Sicherheit für die Steuer nach § 6 Absatz 2 Satz 4 des Gesetzes zu ...
§ 34 SchaumwZwStV Zertifizierter Empfänger (vom 13.02.2023)
... ist. (5) Für den Erlaubnisinhaber nach § 5 des Gesetzes oder nach § 6 des Gesetzes gilt für die ihm bewilligten Steuerlager oder Empfangsorte die Erlaubnis als ...
§ 48 SchaumwZwStV Registrierter Empfänger (vom 01.07.2021)
... Wer als registrierter Empfänger nach § 32 Absatz 2 Nummer 3 in Verbindung mit § 6 Absatz 2 des Gesetzes Wein unter Steueraussetzung zu gewerblichen Zwecken nicht nur gelegentlich empfangen ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Sechstes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
G. v. 16.06.2011 BGBl. I S. 1090
Artikel 4 6. VStÄndG Änderung des Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuergesetzes
... von Wein aus anderen, in andere oder über andere Mitgliedstaaten die §§ 3 bis 9, 11 bis 13, 16 und 17 und 21 Absatz 7." 5. § 33 wird wie folgt ...
Siebtes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
G. v. 30.03.2021 BGBl. I S. 607; zuletzt geändert durch Artikel 15 G. v. 24.10.2022 BGBl. I S. 1838
Artikel 2 7. VStÄndG Änderung des Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuergesetzes (vom 29.10.2022)
... werden die Wörter „ausgenommen registrierte Empfänger im Einzelfall entsprechend § 6 Absatz 1 Nummer 2 ," eingefügt. 9. § 12 wird wie folgt geändert: a) Absatz ... nicht mehr ausreicht. (7) Steuerlagerinhaber oder registrierte Empfänger nach § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 werden nach entsprechender Anzeige als zertifizierte Empfänger zugelassen. Hinsichtlich der ... d) In Nummer 3 werden die Wörter „die §§ 3 bis 9, 11 bis 13, 16 und 17 und 21 Absatz 7" durch die Wörter „die §§ 3 ... 3 bis 9, 11 bis 13, 16 und 17 und 21 Absatz 7" durch die Wörter „die §§ 3 bis 9, 11 bis 13, 20 bis 20c und 21 Absatz 4" ersetzt. 30. § 35 wird wie ...
Viertes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
G. v. 15.07.2009 BGBl. I S. 1870, 3177
Artikel 10 4. VerbrStÄndG Inkrafttreten, Außerkrafttreten (vom 22.07.2009)
... 3. Artikel 3 § 1 Absatz 4, § 2 Absatz 4, § 4 Absatz 2, § 5 Absatz 3, § 6 Absatz 4, § 7 Absatz 4, § 8 Absatz 3, § 9 Absatz 3, § 10 Absatz 5, § 11 ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/8881/v162280.htm