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Zitierungen von § 20 SchaumwZwStG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 20 SchaumwZwStG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SchaumwZwStG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 20c SchaumwZwStG Beförderungen (vom 13.02.2023)
... Artikel 36 der Systemrichtlinie erfolgt. (2) Schaumwein darf in den Fällen des § 20 Absatz 1 befördert werden 1. aus dem Steuergebiet in andere Mitgliedstaaten; 2. ...
§ 22 SchaumwZwStG Unregelmäßigkeiten während der Beförderung von Schaumwein des steuerrechtlich freien Verkehrs (vom 13.02.2023)
... ordnungsgemäß beendet werden kann, 2. in dem bei einer Beförderung nach § 20 Absatz 1 dem Empfänger eine Erlaubnis nach § 20a Absatz 2 oder dem Versender eine Erlaubnis nach ...
§ 22a SchaumwZwStG Steuerentstehung, Steuerschuldner (vom 13.02.2023)
... 2 1. in den Fällen der Lieferung von Schaumwein zu gewerblichen Zwecken nach § 20 Absatz 1 Satz 1 und 2 : mit Beendigung der Beförderung; 2. in den Fällen der Lieferung von ... 2. in den Fällen der Lieferung von Schaumwein zu gewerblichen Zwecken nach § 20 Absatz 1 Satz 3 : mit dem Verbringen oder Verbringenlassen des außerhalb des Steuergebiets in Empfang ...
§ 29 SchaumwZwStG Steuergegenstand
... finden vorbehaltlich des § 31 der § 1 Absatz 3 und 4 und die §§ 3 bis 28 des Teils 1 entsprechende ...
§ 32 SchaumwZwStG Begriffsbestimmung (vom 13.02.2023)
... aus anderen, in andere oder über andere Mitgliedstaaten die §§ 3 bis 9, 11 bis 13, 20 bis 20c und 21 Absatz ...
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot
Stammnormen
Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuerverordnung (SchaumwZwStV)Artikel 3 V. v. 05.10.2009 BGBl. I S. 3262, 3302; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 24.10.2022 BGBl. I S. 1838
Sonstige
Fünfte Verordnung zur Änderung von VerbrauchsteuerverordnungenV. v. 05.10.2009 BGBl. I S. 3262
Zitat in folgenden Normen
Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuerverordnung (SchaumwZwStV)
Artikel 3 V. v. 05.10.2009 BGBl. I S. 3262, 3302; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 24.10.2022 BGBl. I S. 1838
§ 1 SchaumwZwStV Begriffsbestimmungen (vom 13.02.2023)
... Schaumwein unter Steueraussetzung oder an Lieferungen von Schaumwein zu gewerblichen Zwecken nach § 20 des Gesetzes beteiligt sind, elektronische Meldungen über Bewegungen von Schaumwein mit der ... oder zu Beginn, während oder nach der Lieferung von Schaumwein zu gewerblichen Zwecken nach § 20 des Gesetzes angewendet wird, wenn das EDV-gestützte Beförderungs- und Kontrollsystem ...
§ 33 SchaumwZwStV Beförderungen zu privaten Zwecken (vom 13.02.2023)
... vermutet, dass der Schaumwein zu gewerblichen Zwecken in das Steuergebiet geliefert wird ( §§ 20 bis 20c des Gesetzes). (2) Die Weitergabe von Schaumwein, auch wenn sie unentgeltlich ...
§ 34 SchaumwZwStV Zertifizierter Empfänger (vom 13.02.2023)
... für das Verbringen oder Verbringenlassen von Schaumwein in das Steuergebiet, wenn dieser nach § 20 Absatz 1 Satz 3 des Gesetzes außerhalb des Steuergebiets in Empfang genommen wurde. (2) ... für das Verbringen oder Verbringenlassen von Schaumwein in das Steuergebiet, wenn dieser nach § 20 Absatz 1 Satz 3 des Gesetzes außerhalb des Steuergebiets in Empfang genommen wurde. Das ...
§ 34e SchaumwZwStV Eingangsmeldung bei Verwendung des vereinfachten elektronischen Verwaltungsdokuments (vom 13.02.2023)
... Schaumwein in das Steuergebiet, steht der Aufnahme nach Satz 1 gleich, sofern der Schaumwein nach § 20 Absatz 1 Satz 3 des Gesetzes außerhalb des Steuergebiets in Empfang genommen wurde. Das ...
§ 44 SchaumwZwStV Beförderungen zu privaten Zwecken (vom 13.02.2023)
... dass die Zwischenerzeugnisse zu gewerblichen Zwecken in das Steuergebiet geliefert werden ( §§ 20 bis 20c des Gesetzes). (2) Die Weitergabe von Zwischenerzeugnissen, auch wenn sie ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Sechstes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
G. v. 16.06.2011 BGBl. I S. 1090
Artikel 4 6. VStÄndG Änderung des Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuergesetzes
... nicht oder nicht rechtzeitig ausführt oder 3. entgegen a) § 20 Absatz 4 oder § 21 Absatz 4 Satz 1 oder Satz 5, jeweils auch in Verbindung mit § 29 ...
Siebtes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
G. v. 30.03.2021 BGBl. I S. 607; zuletzt geändert durch Artikel 15 G. v. 24.10.2022 BGBl. I S. 1838
Artikel 2 7. VStÄndG Änderung des Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuergesetzes (vom 29.10.2022)
... aus anderen, in andere oder über andere Mitgliedstaaten". d) Die Angabe zu § 20 wird wie folgt gefasst: „§ 20 Lieferung zu gewerblichen Zwecken". ... d) Die Angabe zu § 20 wird wie folgt gefasst: „ § 20 Lieferung zu gewerblichen Zwecken". e) Die folgenden Angaben werden ... freien Verkehrs aus anderen, in andere oder über andere Mitgliedstaaten". 17. § 20 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: ... geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „ § 20 Lieferung zu gewerblichen Zwecken". b) Absatz 1 wird wie folgt gefasst: ... zum Besteuerungsverfahren und zur Sicherheit" gestrichen. 18. Nach § 20 werden die folgenden §§ 20a bis 20c eingefügt: „§ 20a ... Artikel 36 der Systemrichtlinie erfolgt. (2) Schaumwein darf in den Fällen des § 20 Absatz 1 befördert werden 1. aus dem Steuergebiet in andere Mitgliedstaaten; ... beendet werden kann, 2. in dem bei einer Beförderung nach § 20 Absatz 1 dem Empfänger eine Erlaubnis nach § 20a Absatz 2 oder dem Versender eine Erlaubnis nach ... 2 1. in den Fällen der Lieferung von Schaumwein zu gewerblichen Zwecken nach § 20 Absatz 1 Satz 1 und 2 : mit Beendigung der Beförderung; 2. in den Fällen der Lieferung von ... 2. in den Fällen der Lieferung von Schaumwein zu gewerblichen Zwecken nach § 20 Absatz 1 Satz 3 : mit dem Verbringen oder Verbringenlassen des außerhalb des Steuergebiets in Empfang ... 16 und 17 und 21 Absatz 7" durch die Wörter „die §§ 3 bis 9, 11 bis 13, 20 bis 20c und 21 Absatz 4" ersetzt. 30. § 35 wird wie folgt geändert: ... 3 wird wie folgt geändert: aa) In Buchstabe a werden die Wörter „ § 20 Absatz 4 oder § 21 Absatz 4 Satz 1 oder Satz 5, jeweils auch" durch die Wörter „§ ...
Viertes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
G. v. 15.07.2009 BGBl. I S. 1870, 3177
Artikel 10 4. VerbrStÄndG Inkrafttreten, Außerkrafttreten (vom 22.07.2009)
... Absatz 7, § 14 Absatz 6, § 15 Absatz 3, § 18 Absatz 5, § 19 Absatz 3, § 20 Absatz 6, § 21 Absatz 8, § 22 Absatz 4, § 24 Absatz 2, § 25 Absatz 4, § ...
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