interne Verweise§ 9 BierStG Beförderungen (Allgemeines) (vom 13.02.2023) ... Dies gilt für Beförderungen unter Steueraussetzung an Begünstigte ( § 8 ) entsprechend, soweit nicht nach § 8 Absatz 3 andere Dokumente anstelle der ... unter Steueraussetzung an Begünstigte (§ 8) entsprechend, soweit nicht nach § 8 Absatz 3 andere Dokumente anstelle der Freistellungsbescheinigung zugelassen worden sind. (3) ...
§ 10 BierStG Beförderungen im Steuergebiet (vom 01.11.2022) ... 2. in Betriebe von Verwendern (§ 23a Absatz 1) oder 3. zu Begünstigten ( § 8 ) im Steuergebiet. (2) Wenn Steuerbelange gefährdet ... 23a Absatz 1) in seinen Betrieb aufzunehmen, oder 3. vom Begünstigten ( § 8 ) zu übernehmen. (4) In den Fällen des Absatzes 1 beginnt die Beförderung ...
§ 11 BierStG Beförderungen aus anderen, in andere oder über andere Mitgliedstaaten (vom 13.02.2023) ... b) in Betriebe von registrierten Empfängern oder c) zu Begünstigten ( § 8 ) im Steuergebiet; 3. durch das Steuergebiet. (2) In ... auch dann anzuwenden, wenn Bier, das für Steuerlager im Steuergebiet oder Begünstigte ( § 8 ) im Steuergebiet bestimmt ist, über einen anderen Mitgliedstaat befördert wird. ... seinen Betrieb im Steuergebiet aufzunehmen oder 6. vom Begünstigten ( § 8 ) zu übernehmen. (5) In den Fällen des Absatzes 1 Nummer 1 beginnt ...
§ 28 BierStG Besondere Ermächtigungen (vom 13.02.2023) ... Artikel 15 des Ergänzungsabkommens oder cc) nach den Artikeln III bis VI des in § 8 Absatz 1 Nummer 3 genannten Abkommens vom 15. Oktober 1954 gewährten Steuerentlastungen ...
Ermächtigungsgrundlage gemäß ZitiergebotStammnormen
Biersteuerverordnung (BierStV)Artikel 4 V. v. 05.10.2009 BGBl. I S. 3262, 3319; zuletzt geändert durch Artikel 48 G. v. 02.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 387
Sonstige
Fünfte Verordnung zur Änderung von VerbrauchsteuerverordnungenV. v. 05.10.2009 BGBl. I S. 3262
Zitat in folgenden NormenBiersteuerverordnung (BierStV)
Artikel 4 V. v. 05.10.2009 BGBl. I S. 3262, 3319; zuletzt geändert durch Artikel 48 G. v. 02.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 387
§ 15 BierStV Begünstigte, Ausstellen der Freistellungsbescheinigung (vom 13.02.2023) ... (2) Zuständiges Hauptzollamt ist für Begünstigte 1. nach § 8 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 des Gesetzes das Hauptzollamt, das für den Sitz der amtlichen Beschaffungsstelle oder der ... zur Erteilung des Auftrages berechtigt ist, örtlich zuständig ist, 2. nach § 8 Absatz 1 Nummer 5 des Gesetzes das Hauptzollamt, das für den Sitz der internationalen Einrichtung örtlich ... 6 der Freistellungsbescheinigung wird abgesehen, wenn eine ausländische Truppe im Sinn des § 8 Absatz 1 Nummer 1 des Gesetzes Bier unter Steueraussetzung empfängt. An ihre Stelle tritt eine ... (6) Wird Bier, das nach den Absätzen 1 bis 5 von Begünstigten nach § 8 Absatz 1 Nummer 4 bis 6 des Gesetzes unter Steueraussetzung empfangen wurde, an Dritte abgegeben, entsteht die Steuer nach ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenAchtes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
G. v. 24.10.2022 BGBl. I S. 1838; 2023 I Nr. 109
Artikel 7 8. VStÄndG Änderung der Biersteuerverordnung (vom 29.10.2022) ... „(6) Wird Bier, das nach den Absätzen 1 bis 5 von Begünstigten nach § 8 Absatz 1 Nummer 4 bis 6 des Gesetzes unter Steueraussetzung empfangen wurde, an Dritte abgegeben, entsteht die Steuer nach ...
Sechstes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
G. v. 16.06.2011 BGBl. I S. 1090
Viertes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
G. v. 15.07.2009 BGBl. I S. 1870, 3177
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