Tools:
Update via:
Zitierungen von § 22b BierStG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 22b BierStG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BierStG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 29 BierStG Durchführung (vom 29.10.2022)
... zu § 22a Absatz 1 bis 3 zu erlassen, 18. Einzelheiten zur Steueranmeldung nach § 22b zu bestimmen. (4) Das Bundesministerium der Finanzen erlässt die allgemeinen ...
Zitat in folgenden Normen
Biersteuerverordnung (BierStV)
Artikel 4 V. v. 05.10.2009 BGBl. I S. 3262, 3319; zuletzt geändert durch Artikel 14 G. v. 24.10.2022 BGBl. I S. 1838
§ 38a BierStV Steueranmeldung; Kleinbetragsregelung (vom 13.02.2023)
... Die Steueranmeldung nach § 22b Absatz 1 bis 4 des Gesetzes ist nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck abzugeben. (2) Für die ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Achtes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
G. v. 24.10.2022 BGBl. I S. 1838; 2023 I Nr. 109
Artikel 2 8. VStÄndG Änderung des Biersteuergesetzes (vom 29.10.2022)
... eingefügt: „§ 22a Steuerentstehung, Steuerschuldner § 22b Steueranmeldung, Fälligkeit". h) Die Angabe zu § 25 wird wie folgt ... eingetreten." 22. Nach § 22 werden die folgenden §§ 22a und 22b eingefügt: „§ 22a Steuerentstehung, Steuerschuldner (1) ... der das Bier in Besitz hält. § 14 Absatz 6 gilt entsprechend. § 22b Steueranmeldung, Fälligkeit (1) Die Steuerschuldner nach § 22a Absatz 3 Satz ... zu § 22a Absatz 1 bis 3 zu erlassen, 18. Einzelheiten zur Steueranmeldung nach § 22b zu bestimmen." 29. § 30 wird wie folgt geändert: a) In ...
Artikel 7 8. VStÄndG Änderung der Biersteuerverordnung (vom 29.10.2022)
... zu § 38 werden die folgenden Angaben eingefügt: „Abschnitt 15a Zu § 22b des Gesetzes § 38a Steueranmeldung; Kleinbetragsregelung". q) ... 47. Nach § 38 wird folgende Angabe eingefügt: „Abschnitt 15a Zu § 22b des Gesetzes". 48. Nach der Angabe zu Abschnitt 15a wird folgender § 38a ... 38a Steueranmeldung; Kleinbetragsregelung (1) Die Steueranmeldung nach § 22b Absatz 1 bis 4 des Gesetzes ist nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck abzugeben. (2) Für die ...
Anzeige
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/8882/v294076.htm