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Artikel 3 - Viertes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen (4. VerbrStÄndG k.a.Abk.)

G. v. 15.07.2009 BGBl. I S. 1870, 3177 (Nr. 42); Geltung ab 01.04.2010, abweichend siehe Artikel 10
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Artikel 3 Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuergesetz


Artikel 3 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 22. Juli 2009 SchaumwZwStG mWv. 1. April 2010


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Zitierungen von Artikel 3 Viertes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 4. VerbrStÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 4. VerbrStÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 10 4. VerbrStÄndG Inkrafttreten, Außerkrafttreten (vom 22.07.2009)
... 155 Absatz 4, § 156 Absatz 3, § 159 sowie die Nummern 4 bis 7; 3. Artikel 3 § 1 Absatz 4, § 2 Absatz 4, § 4 Absatz 2, § 5 Absatz 3, § 6 Absatz 4, ...