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Artikel 2 - Neunte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Gewährung von Mehrarbeitsvergütung für Beamte (9. BMVergVÄndV k.a.Abk.)
Artikel 2
Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert
Das Bundesministerium des Innern kann den Wortlaut der Bundesmehrarbeitsvergütungsverordnung in der Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen, die vom Inkrafttreten dieser Verordnung an gilt.
Zitierungen von Artikel 2 Neunte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Gewährung von Mehrarbeitsvergütung für Beamte
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 9. BMVergVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
9. BMVergVÄndV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Bekanntmachung der Neufassung der Bundesmehrarbeitsvergütungsverordnung
B. v. 04.11.2009 BGBl. I S. 3701
Bekanntmachung BMVergVNB
... Grund des Artikels 2 der Verordnung vom 17. Juli 2009 (BGBl. I S. 2050) wird nachstehend der Wortlaut der ...
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