Tools:
Update via:
Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 19.02.2015 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung
§ 9 - Ausgleichsmechanismusverordnung (AusglMechV)
V. v. 17.07.2009 BGBl. I S. 2101 (Nr. 44); aufgehoben durch Artikel 4 V. v. 17.02.2015 BGBl. I S. 146
Geltung ab 01.01.2010, abweichend siehe § 13; FNA: 754-22-2 Energieversorgung
|
Geltung ab 01.01.2010, abweichend siehe § 13; FNA: 754-22-2 Energieversorgung
|
§ 9 (aufgehoben)
Text in der Fassung des Artikels 16 Gesetz zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts G. v. 21. Juli 2014 BGBl. I S. 1066 m.W.v. 1. August 2014
Frühere Fassungen von § 9 AusglMechV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
---|---|---|
aktuell vorher | 01.08.2014 | Artikel 16 Gesetz zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts vom 21.07.2014 BGBl. I S. 1066 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 9 AusglMechV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 9 AusglMechV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
AusglMechV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 13 AusglMechV Inkrafttreten
... Die §§ 3, 4, 6 Absatz 1 Nummer 1 und 3, Absatz 2 und die §§ 7 bis 13 treten am Tag nach der Verkündung in Kraft. (2) Im Übrigen tritt diese ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts
G. v. 21.07.2014 BGBl. I S. 1066
Artikel 16 EEGReformG Änderung der Ausgleichsmechanismusverordnung
... für den jeweils vorangegangenen Kalendermonat." 4. § 9 wird aufgehoben. 5. § 11 wird wie folgt geändert: a) In dem ... In Nummer 4 werden die Wörter „im Anschluss an die Erstellung des Berichts nach § 9 " gestrichen und wird nach dem Komma am Ende das Wort „und" eingefügt. ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/8899/a162498.htm