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Artikel 2 - Neunzehnte Verordnung zur Änderung der Weinverordnung (19. WeinVÄndV k.a.Abk.)
V. v. 21.07.2009 BGBl. I S. 2105 (Nr. 44); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 18.12.2009 BGBl. I S. 3961
Geltung ab 25.07.2009
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Geltung ab 25.07.2009
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Artikel 2
(1) Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.
(2) (aufgehoben)
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- *)
- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 24. Juli 2009.
Text in der Fassung des Artikels 1 Verordnung zur Änderung der Neunzehnten und der Zwanzigsten Verordnung zur Änderung der Weinverordnung V. v. 18. Dezember 2009 BGBl. I S. 3961 m.W.v. 31. Dezember 2009
Frühere Fassungen von Artikel 2 Neunzehnte Verordnung zur Änderung der Weinverordnung
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 31.12.2009 | Artikel 1 Verordnung zur Änderung der Neunzehnten und der Zwanzigsten Verordnung zur Änderung der Weinverordnung vom 18.12.2009 BGBl. I S. 3961 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von Artikel 2 Neunzehnte Verordnung zur Änderung der Weinverordnung
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 19. WeinVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
19. WeinVÄndV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Änderung der Neunzehnten und der Zwanzigsten Verordnung zur Änderung der Weinverordnung
V. v. 18.12.2009 BGBl. I S. 3961
Artikel 1 WeinRVÄndV
... werden aufgehoben: 1. Artikel 2 Absatz 2 der Neunzehnten Verordnung zur Änderung der Weinverordnung vom 21. Juli 2009 (BGBl. ...
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