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§ 1 - Erhaltungssortenverordnung (ErhSortV k.a.Abk.)
Artikel 1 V. v. 21.07.2009 BGBl. I S. 2107 (Nr. 44); zuletzt geändert durch Artikel 5 V. v. 28.09.2021 BGBl. I S. 4595
Geltung ab 25.07.2009; FNA: 7822-6-39 Sortenschutz, Saatgut
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Geltung ab 25.07.2009; FNA: 7822-6-39 Sortenschutz, Saatgut
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§ 1 Anwendungsbereich *)
Die Vorschriften dieser Verordnung gelten für die Zulassung von Erhaltungssorten und das Inverkehrbringen von Saatgut von Erhaltungssorten der in der Anlage der Verordnung über das Artenverzeichnis zum Saatgutverkehrsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Oktober 2004 (BGBl. I S. 2696) in der jeweils geltenden Fassung genannten Pflanzenarten, außer Rebe, Zierpflanzenarten und Obstarten.
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- Diese Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 2008/62/EG der Kommission vom 20. Juni 2008 mit Ausnahmeregelungen für die Zulassung von Landsorten und anderen Sorten, die an die natürlichen, örtlichen und regionalen Gegebenheiten angepasst und von genetischer Erosion bedroht sind, sowie für das Inverkehrbringen von Saatgut bzw. Pflanzkartoffeln dieser Sorten (ABl. L 162 vom 21.6.2008, S. 13).
Text in der Fassung des Artikels 2 Vierzehnte Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen V. v. 17. Dezember 2010 BGBl. I S. 2128 m.W.v. 23. Dezember 2010
Frühere Fassungen von § 1 Erhaltungssortenverordnung
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 23.12.2010 | Artikel 2 Vierzehnte Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen vom 17.12.2010 BGBl. I S. 2128 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 1 Erhaltungssortenverordnung
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 ErhSortV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
ErhSortV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Vierzehnte Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen
V. v. 17.12.2010 BGBl. I S. 2128
Artikel 2 14. SaatGRÄndV Änderung der Erhaltungssortenverordnung
... vom 21. Juli 2009 (BGBl. I S. 2107) wird wie folgt geändert: 1. In § 1 wird das Wort „Gemüsearten," gestrichen. 2. § 2 wird wie folgt ...
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