§ 9 Kennzeichnung
Saatgut einer Erhaltungssorte darf nur in Packungen in den Verkehr gebracht werden, auf denen sich ein Herstelleretikett, ein Aufdruck oder ein Stempel mit folgenden Angaben befindet:
- 1.
- die Angabe „EG-Norm",
- 2.
- Name und Anschrift oder die Betriebsnummer der für das Kennzeichnen verantwortlichen Person,
- 3.
- das Jahr der Verschließung mit der Angabe „verschlossen..." oder, außer bei Pflanzkartoffeln, das Jahr der letzten Probenahme zum Zweck der Keimfähigkeitsprüfung mit der Angabe „beprobt...", § 40 Absatz 4 der Saatgutverordnung gilt entsprechend,
- 4.
- Pflanzenart,
- 5.
- Sortenbezeichnung der Erhaltungssorte oder Amateursorte,
- 6.
- die Angabe „Erhaltungssorte", bei Erhaltungssorten von Gemüse die Angabe „Standardsaatgut einer Erhaltungssorte", bei Amateursorten die Angabe „Standardsaatgut einer Amateursorte",
- 7.
- Ursprungsregion, außer bei Amateursorten,
- 8.
- im Falle von Saatgut, dessen Inverkehrbringen nach § 5 Absatz 3 genehmigt worden ist, die Angabe der Region der Saatguterzeugung,
- 9.
- Bezugsnummer der Partie, vergeben durch die für die Kennzeichnung verantwortliche Person,
- 10.
- angegebenes Netto- oder Bruttogewicht oder die angegebene Anzahl der Samen oder Knollen,
- 11.
- bei Angaben des Gewichtes und im Falle der Verwendung von granulierten Pflanzenschutzmitteln, Granulierungsstoffen oder anderen festen Zusätzen, die Art des Zusatzstoffes und das ungefähre Verhältnis zwischen dem Gewicht des reinen Saatgutes und dem Gesamtgewicht der Packung; dies gilt nicht für Pflanzkartoffeln.
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Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitat in folgenden NormenGAPInVeKoS-Verordnung (GAPInVeKoSV)
V. v. 19.12.2022 BAnz AT 19.12.2022 V1; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 10.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 156
Zitate in ÄnderungsvorschriftenNeunzehnte Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen
V. v. 28.09.2021 BGBl. I S. 4595
Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen und zur Änderung der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung
V. v. 06.01.2014 BGBl. I S. 26
Vierzehnte Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen
V. v. 17.12.2010 BGBl. I S. 2128
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