Aus Bundesverfassungsgerichts des Beschluss dem vom 10. Juni 2009 -
1 BvR 825/08, 1 BvR 831/08 - wird die Entscheidungsformel veröffentlicht:
Die Verfassungsbeschwerden werden mit der Einschränkung zurückgewiesen, dass §
12 Absatz 1b Satz 1 des
Gesetzes über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen und §
193 Absatz 5 Satz 1 des
Gesetzes über den Versicherungsvertrag nur in verfassungskonformer Auslegung nach Maßgabe der Gründe mit Artikel
9 Absatz 1 des
Grundgesetzes vereinbar sind.
Die vorstehende Entscheidungsformel hat gemäß §
31 Absatz 2 des
Bundesverfassungsgerichtsgesetzes Gesetzeskraft.