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Anlage 2 - Vierte Verordnung zur Änderung der Kindesunterhalt-Formularverordnung (4. KindUFVÄndV k.a.Abk.)
Anlage 2 (zu Artikel 1 Nummer 4)
(Formulare siehe BGBl. I 2009 S. 3566 - 3577)
Text in der Fassung der Berichtigung der Vierten Verordnung zur Änderung der Kindesunterhalt-Formularverordnung B. v. 7. Oktober 2009 BGBl. I S. 3557 m.W.v. 1. September 2009
Frühere Fassungen von Anlage 2 Vierte Verordnung zur Änderung der Kindesunterhalt-Formularverordnung
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
---|---|---|
aktuell vorher | 01.09.2009 (14.10.2009) | Berichtigung der Vierten Verordnung zur Änderung der Kindesunterhalt-Formularverordnung vom 07.10.2009 BGBl. I S. 3557 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von Anlage 2 Vierte Verordnung zur Änderung der Kindesunterhalt-Formularverordnung
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 4. KindUFVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
4. KindUFVÄndV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Berichtigung der Vierten Verordnung zur Änderung der Kindesunterhalt-Formularverordnung
B. v. 07.10.2009 BGBl. I S. 3557
Berichtigung 4. KindUFVÄndVBer
... vom 17. Juli 2009 (BGBl. I S. 2134) ist wie folgt zu berichtigen: Die Anlagen 1 und 2 im Anhang sind durch die folgenden Anlagen zu ersetzen: „Anlage 1 zu Artikel 1 ... die in diesem Abschnitt vorgedruckten Erklärungen der Wahrheit entsprechen. Anlage 2 zu Artikel 1 Nummer (Formulare siehe BGBl. I 2009 S. 3566 - 3577) ...
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