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§ 3 - Forstmaschinenführer-Prüfungsverordnung (FoMaFüPrV)
§ 3 Gliederung der Prüfung
§ 3 wird in 3 Vorschriften zitiert
(1) Die Prüfung beinhaltet die Prüfungsteile
- 1.
- Betriebsorganisation und umweltverträglicher Einsatz von Forsttechnik,
- 2.
- Fällen und Aufarbeiten bei der hochmechanisierten Holzernte,
- 3.
- Bringung von Holz, sonstige hochmechanisierte Verfahren.
Zitierungen von § 3 FoMaFüPrV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 FoMaFüPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
FoMaFüPrV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 1 FoMaFüPrV Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses
... Forstmaschinenführer/ zur Geprüften Forstmaschinenführerin nach den §§ 2 bis 9 durchführen, in denen die auf einen beruflichen Aufstieg abzielende Erweiterung der ...
§ 7 FoMaFüPrV Anrechnung anderer Prüfungsleistungen
... Stelle den Prüfling von der Prüfung einzelner Prüfungsbestandteile nach § 3 Absatz 1 freistellen, wenn in den letzten fünf Jahren vor Antragstellung vor einer ...
§ 9 FoMaFüPrV Wiederholung der Prüfung
... ist der Prüfling auf Antrag von der Prüfung in einzelnen Prüfungsteilen nach § 3 Absatz 1 und in einzelnen Prüfungsbestandteilen nach § 4 Absatz 3 und nach § 6 ...
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