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Artikel 6 - Gesetz zur Stärkung der Finanzmarkt- und der Versicherungsaufsicht (FMVAStärkG k.a.Abk.)
Artikel 6 Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes
Das Wertpapierhandelsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. September 1998 (BGBl. I S. 2708), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 25. Juni 2009 (BGBl. I S. 1528) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 9 Absatz 1 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Satz 1 werden nach den Wörtern „in den regulierten Markt" die Wörter „oder den Freiverkehr" eingefügt.
- b)
- In Satz 2 werden nach den Wörtern „an einem organisierten Markt" die Wörter „oder im Freiverkehr" und nach den Wörtern „in den regulierten Markt" die Wörter „oder den Freiverkehr" eingefügt.
- c)
- Folgender Satz wird angefügt:
„Die Verpflichtung nach den Sätzen 1 und 2 gilt auch für Unternehmen, die ihren Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum haben und an einer inländischen Börse zur Teilnahme am Handel zugelassen sind, jedoch nur hinsichtlich der von ihnen an dieser inländischen Börse geschlossenen Geschäfte in solchen Finanzinstrumenten, die weder zum Handel an einem organisierten Markt zugelassen noch in den regulierten Markt einer inländischen Börse einbezogen sind."
- 2.
- In § 39 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe a werden die Wörter „mit Satz 3 oder 4" durch die Wörter „mit Satz 3, 4 oder 5" ersetzt.
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Zitierungen von Artikel 6 Gesetz zur Stärkung der Finanzmarkt- und der Versicherungsaufsicht
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 6 FMVAStärkG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
FMVAStärkG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Artikel 9 FMVAStärkG Inkrafttreten
... und Buchstabe b, Nummer 2 und Nummer 4 treten am 1. Januar 2010 in Kraft. (2) Artikel 6 tritt am 1. November 2009 in Kraft. (3) Artikel 7 tritt am 31. Oktober 2009 in ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse bei Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen und zur verbesserten Durchsetzbarkeit von Ansprüchen von Anlegern aus Falschberatung
G. v. 31.07.2009 BGBl. I S. 2512; zuletzt geändert durch Artikel 10 G. v. 19.11.2010 BGBl. I S. 1592
Artikel 4 SchVGEG Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes
... der Fassung der Bekanntmachung vom 9. September 1998 (BGBl. I S. 2708), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2305) geändert worden ist, wird wie folgt ...
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