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Artikel 8 - Gesetz zur Stärkung der Finanzmarkt- und der Versicherungsaufsicht (FMVAStärkG k.a.Abk.)
Artikel 8 Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz
Die Anlage (Gebührenverzeichnis) der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz vom 29. April 2002 (BGBl. I S. 1504, 1847), die zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 25. Juni 2009 (BGBl. I S. 1528) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- Nummer 1.1.18.2.1 wird aufgehoben.
- 2.
- In Nummer 1.1.18.2.2 wird die Angabe „§ 45b Abs. 1 Nr. 2" durch die Angabe „§ 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1" ersetzt.
- 3.
- In Nummer 1.1.18.2.3 wird die Angabe „§ 45b Abs. 1 Nr. 3" durch die Angabe „§ 45b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2" ersetzt.
- 4.
- In Nummer 1.1.18.2.4 wird die Angabe „§ 45b Abs. 1 Nr. 4" durch die Angabe „§ 45b Abs. 1 Satz 1 Nr. 3" ersetzt.
- 5.
- In Nummer 1.1.18.2.5 wird die Angabe „§ 45b Abs. 1" durch die Angabe „§ 45b Abs. 1 Satz 1" ersetzt.
- 6.
- Nach Nummer 1.1.18.2.5 wird folgende neue Nummer 1.1.18.2.6 eingefügt:
Zitierungen von Artikel 8 Gesetz zur Stärkung der Finanzmarkt- und der Versicherungsaufsicht
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 8 FMVAStärkG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
FMVAStärkG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Neunte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz
V. v. 15.10.2009 BGBl. I S. 3590
Artikel 1 9. FinDAGKostVÄndV
... vom 29. April 2002 (BGBl. I S. 1504, 1847), die zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2305) geändert worden ist, wird wie folgt ...
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