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Artikel 2 - 2. Opferrechtsreformgesetz (2. ORRG k.a.Abk.)

Artikel 2 Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Oktober 2009 GVG § 73, § 135, § 139, § 172

Das Gerichtsverfassungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Mai 1975 (BGBl. I S. 1077), das zuletzt durch Artikel 22 des Gesetzes vom 17. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2586) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 73 Absatz 1 werden nach den Wörtern „Verfügungen des Richters beim Amtsgericht" das Komma durch das Wort „sowie" ersetzt und die Wörter „sowie über Anträge auf gerichtliche Entscheidung in den Fällen des § 161a Abs. 3 der Strafprozeßordnung" gestrichen.

2.
In § 135 Absatz 2 werden nach den Wörtern „und § 310 Abs. 1 der Strafprozeßordnung bezeichneten Fällen" das Komma durch das Wort „sowie" ersetzt und die Wörter „sowie über Anträge gegen Entscheidungen des Generalbundesanwalts in den in § 161a Abs. 3 der Strafprozeßordnung bezeichneten Fällen" gestrichen.

3.
In § 139 Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter „und Anträge auf gerichtliche Entscheidung (§ 161a Abs. 3 der Strafprozeßordnung)" gestrichen.

4.
In § 172 Nummer 4 wird das Wort „sechzehn" durch die Angabe „18" ersetzt.



 

Zitierungen von Artikel 2 2. Opferrechtsreformgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 2. ORRG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 2. ORRG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Verfolgung der Vorbereitung von schweren staatsgefährdenden Gewalttaten
G. v. 30.07.2009 BGBl. I S. 2437
Artikel 2 StraftVVG Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Mai 1975 (BGBl. I S. 1077), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2280) geändert worden ist, wird wie folgt ...