Änderung Artikel 7 Gesetz zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften vom 26.10.2012

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Artikel 7 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 26.10.2012 geltenden Fassung
Artikel 7 n.F. (neue Fassung)
in der am 26.10.2012 geltenden Fassung
durch Artikel 11a G. v. 19.10.2012 BGBl. I S. 2192
 

(Textabschnitt unverändert)

Artikel 7 Inkrafttreten


(1) Dieses Gesetz tritt am 21. März 2010 in Kraft, soweit in den folgenden Absätzen nicht Abweichendes bestimmt ist.

(2) Artikel 1 Nummer 8 und 27 sowie Artikel 4 treten am Tag nach der Verkündung in Kraft.

(Text alte Fassung)

(3) Artikel 6 tritt am 1. Januar 2013 in Kraft.

(Text neue Fassung)

 
 



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