§ 2 Antrags- und Einspruchsverfahren
- 1.
- die Eintragung eines Agrarerzeugnisses oder eines Lebensmittels in das von der Europäischen Kommission geführte Register der garantiert traditionellen Spezialitäten,
- 2.
- Einsprüche gegen beantragte Eintragungen und
- 3.
- Änderungen oder Löschung eingetragener Spezifikationen in dem von der Europäischen Kommission geführten Register der garantiert traditionellen Spezialitäten
ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, soweit die Durchführung den Mitgliedstaaten der Europäischen Union obliegt.
(2) Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates die in Absatz 1 bezeichneten Verfahren zu regeln, soweit dies zur Durchführung der in
§ 1 Absatz 1 genannten Rechtsakte erforderlich ist.
(3) Ein mit Gründen versehener Einspruch nach Artikel 62 in Verbindung mit Artikel 61 der
Verordnung (EU) 2024/1143 gegen die beabsichtigte Eintragung eines Namens einer garantiert traditionellen Spezialität in das von der Europäischen Kommission geführte Register der garantiert traditionellen Spezialitäten ist bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung innerhalb von zwei Monaten ab der Veröffentlichung einzulegen, die im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft nach Artikel 59 Absatz 4 der
Verordnung (EU) 2024/1143 erfolgt ist.
Frühere Fassungen von § 2 LSpG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
interne Verweise§ 8 LSpG Bußgeldvorschriften (vom 28.06.2024) ... eine Auskunft nicht, nicht richtig oder nicht vollständig erteilt, 2. einer nach § 2 Abs. 2 oder § 4 Abs. 6 erlassenen Rechtsverordnung zuwiderhandelt, soweit sie für einen ...
Ermächtigungsgrundlage gemäß ZitiergebotStammnormen
Lebensmittelspezialitätenverordnung (LSpV)V. v. 21.12.1993 BGBl. I S. 2428; zuletzt geändert durch Artikel 8 V. v. 24.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 215
Sonstige
Erste Verordnung zur Änderung der LebensmittelspezialitätenverordnungV. v. 27.01.2016 BGBl. I S. 157
Zitat in folgenden NormenBesondere Gebührenverordnung BMEL (BMELBGebV)
V. v. 13.07.2021 BGBl. I S. 2874; zuletzt geändert durch Artikel 9 V. v. 24.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 215, 350
Anlage BMELBGebV (zu § 2 Absatz 1) Gebühren- und Auslagenverzeichnis (vom 19.07.2022) ... gemäß Artikel 49 Absatz 1 bis 6 der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012, § 2 Absatz 1 Nummer 1 LSpG , §§ 1 und 2 LSpV 800 2 Bearbeitung eines ... und 6, Artikel 51 Absatz 1 Unterabsatz 1 und 3, Absatz 5 der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012, § 2 Absatz 1 Nummer 2 LSpG , § 1 Absatz 3 und 4 LSpV (nationaler Einspruch) 220 3 ... Artikel 51 Absatz 1 Unterabsatz 2 und 3, Absatz 5 der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012, § 2 Absatz 1 Nummer 2 LSpG, § 1 Absatz 3 und 4, § 3 LSpV (zwischenstaat- licher ... der Produktspezifikation einer garantiert traditionellen Spezialität gemäß § 2 Absatz 1 Nummer 3 LSpG , § 4 in Verbindung mit § 1 Absatz 2 bis 4, §§ 2 und 3 LSpV und in ... Nr. 664/2014 in Verbindung mit den Artikeln 49 bis 52 der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012, § 2 Absatz 1 Nummer 3 LSpG, § 4 in Verbindung mit § 1 Absatz 2 bis 4, §§ 2 ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenAgrargeoschutz-Verweisanpassungsverordnung (AgrarGeoSVAV)
V. v. 24.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 215, 350
Artikel 3 AgrarGeoSVAV Änderung des Lebensmittelspezialitätengesetzes ... der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 (ABl. L, 2024/1143, 23.4.2024)" ersetzt. 2. § 2 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 wird im Satzteil vor Nummer 1 die Angabe ... ihrer jeweils in Bezug genommenen Fassung weiterhin Anwendung finden, sind die § 1 Absatz 1, § 2 Absatz 1 und 3 , § 3 Absatz 1 und 2, § 3a Nummer 2, § 5 sowie § 8 Absatz 2a in der bis zum 27. ...
Erstes Gesetz zur Änderung des Lebensmittelspezialitätengesetzes
G. v. 16.01.2016 BGBl. I S. 50
Artikel 1 1. LSpGÄndG ... und fakultativen Qualitätsangaben getroffen sind." 3. § 2 wird wie folgt gefasst: „§ 2 Antrags- und Einspruchsverfahren ... getroffen sind." 3. § 2 wird wie folgt gefasst: „§ 2 Antrags- und Einspruchsverfahren (1) Zuständig für die Durchführung des ...
Gesetz zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes und des Lebensmittelspezialitätengesetzes
G. v. 14.11.2022 BGBl. I S. 2030
Gesetz zur Anpassung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Hinblick auf den Vertrag von Lissabon
G. v. 09.12.2010 BGBl. I S. 1934
Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.10.2006 BGBl. I S. 2407, 2007 I S. 2149
Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147
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