Artikel 4 - Erstes Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und des Gesetzes über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln (1. TKGuaÄndG k.a.Abk.)

G. v. 29.07.2009 BGBl. I S. 2409 (Nr. 49); Geltung ab 04.08.2009, abweichend Artikel 5
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Artikel 4 Bekanntmachungserlaubnis



Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie kann den Wortlaut des Telekommunikationsgesetzes in der vom 1. März 2010 an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.



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