Tools:
Update via:
Artikel 5 - Erstes Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und des Gesetzes über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln (1. TKGuaÄndG k.a.Abk.)
Artikel 5 Inkrafttreten
(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.
(2) Artikel 2 tritt am ersten Tag des siebten auf die Verkündung*) dieses Gesetzes folgenden Kalendermonats in Kraft.
(3) Artikel 3 tritt mit Wirkung vom 1. März 2008 in Kraft.
---
- *)
- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 3. August 2009.
Anzeige
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/8940/a162879.htm