Tools:
Update via:
Artikel 5 - Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen (TelVertrÄndG k.a.Abk.)
Artikel 5 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 5 wird in 1 Vorschrift zitiert
Das Bundesministerium der Justiz kann den Wortlaut des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb in der vom Inkrafttreten dieses Gesetzes an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.
Zitierungen von Artikel 5 Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 5 TelVertrÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
TelVertrÄndG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Bekanntmachung der Neufassung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
B. v. 03.03.2010 BGBl. I S. 254
Bekanntmachung UWGNB
... Fassungen siehe Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb - UWG) Auf Grund des Artikels 5 des Gesetzes zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/8941/a162886.htm