Artikel 11 - Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht (VerbrKredRLUG k.a.Abk.)

Artikel 11 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


Artikel 11 ändert mWv. 31. Oktober 2009 UKlaV

(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am 11. Juni 2010 in Kraft.

(2) Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe h bis j und Nr. 44 bis 47, Artikel 2 Nr. 2, 3, 4 und 6a, Artikel 3 Nr. 1 bis 5 Buchstabe a, b und d, Artikel 4 Nr. 1 bis 8, Artikel 8 Abs. 6, 7 und 11 Nr. 2 sowie Artikel 9 Nr. 3 treten am 31. Oktober 2009 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Unterlassungsklageverordnung vom 3. Juli 2002 (BGBl. I S. 2565), geändert durch § 20 Abs. 8 des Gesetzes vom 3. Juli 2004 (BGBl. I S. 1414), außer Kraft.



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