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Artikel 11 - Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG)
Artikel 11 Änderung des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei einer grenzüberschreitenden Verschmelzung
In § 24 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei einer grenzüberschreitenden Verschmelzung vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3332) wird die Angabe „118 Abs. 2" durch die Angabe „118 Abs. 3" ersetzt.
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