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Artikel 3 - Erstes Gesetz zur Änderung des Geschmacksmustergesetzes (1. GeschmMGÄndG k.a.Abk.)

Artikel 3 Inkrafttreten *)


Artikel 3 hat 1 frühere Fassung und wird in 1 Vorschrift zitiert

Dieses Gesetz tritt an dem Tag in Kraft, an dem die Genfer Fassung des Haager Abkommens über die internationale Eintragung gewerblicher Muster und Modelle vom 2. Juli 1999 nach ihrem Artikel 28 Absatz 3 Buchstabe b für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft tritt. Das Bundesministerium der Justiz gibt den Tag des Inkrafttretens im Bundesgesetzblatt bekannt.


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*)
Anm. d. Red.: gemäß B. v. 18. März 2010 (BGBl. I S. 326) tritt das Gesetz mit Wirkung zum 13. Februar 2010 in Kraft



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Frühere Fassungen von Artikel 3 Erstes Gesetz zur Änderung des Geschmacksmustergesetzes

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 13.02.2010 (26.03.2010)Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Ersten Gesetzes zur Änderung des Geschmacksmustergesetzes
vom 18.03.2010 BGBl. I S. 326

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Artikel 3 Erstes Gesetz zur Änderung des Geschmacksmustergesetzes

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 1. GeschmMGÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 1. GeschmMGÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Ersten Gesetzes zur Änderung des Geschmacksmustergesetzes
B. v. 18.03.2010 BGBl. I S. 326
Bekanntmachung 1. GeschmMGÄndGB
... Artikel 3 des Ersten Gesetzes zur Änderung des Geschmacksmustergesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. ...