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Artikel 2 - Sechstes Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften (6. AEGuaÄndG k.a.Abk.)
Artikel 2 Änderung des Bundeseisenbahnverkehrsverwaltungsgesetzes
§ 1 des Bundeseisenbahnverkehrsverwaltungsgesetzes vom 27. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2378, 2394), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. April 2007 (BGBl. I S. 522) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In Absatz 1 werden die Sätze 3 und 4 aufgehoben.
- 2.
- Nach Absatz 1 wird folgender Absatz 1a eingefügt:„(1a) Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates
- 1.
- anderen öffentlichen oder privaten Stellen die Eisenbahnaufsicht und die Erteilung von Genehmigungen, Zulassungen oder Anerkennungen, einschließlich ihrer Aussetzung, Einschränkung oder Entziehung, ganz oder teilweise zu übertragen,
- 2.
- dem Eisenbahn-Bundesamt die Befugnis zu erteilen, privaten Stellen
- a)
- die Erteilung von Genehmigungen, Zulassungen oder Anerkennungen, einschließlich ihrer Aussetzung, Einschränkung oder Entziehung,
- b)
- die Registerführung
Zitierungen von Artikel 2 Sechstes Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 6. AEGuaÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
6. AEGuaÄndG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Artikel 3 6. AEGuaÄndG Inkrafttreten
... des Artikels 1, die zum Erlass von Rechtsverordnungen ermächtigen, und Artikel 2 treten am Tag nach der Verkündung in Kraft. Im Übrigen tritt dieses Gesetz am 3. ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Änderung von Vorschriften über Verkündung und Bekanntmachungen sowie der Zivilprozessordnung, des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung und der Abgabenordnung
G. v. 22.12.2011 BGBl. I S. 3044
Artikel 2 BAnzDiG Folgeänderungen
... vom 27. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2378, 2394), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 30. Juli 2009 (BGBl. I S. 2497) geändert worden ist, werden die Wörter ...
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