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Erlaß über die Stiftung der PRO MUSICA-Plakette (ProMusErl k.a.Abk.)
E. v. 07.03.1968 BGBl. I S. 222
Geltung ab 22.03.1968; FNA: 1134-8 Symbole, Auszeichnungen, Feiertage
Geltung ab 22.03.1968; FNA: 1134-8 Symbole, Auszeichnungen, Feiertage
Erlaß
Als Auszeichnung für Vereinigungen von Musikliebhabern, die sich in langjährigem Wirken besondere Verdienste um die Pflege des instrumentalen Musizierens und damit um die Förderung des kulturellen Lebens erworben haben, stifte ich die
PRO MUSICA-Plakette.
Die Einzelheiten der Verleihung werden durch besondere Richtlinien festgelegt.
PRO MUSICA-Plakette.
Die Einzelheiten der Verleihung werden durch besondere Richtlinien festgelegt.
Schlussformel
Der Bundespräsident
Der Bundeskanzler
Der Bundesminister des Innern
Der Bundeskanzler
Der Bundesminister des Innern
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