interne Verweise§ 67 BNatSchG Befreiungen (vom 01.03.2015) ... vereinbar ist. Im Rahmen des Kapitels 5 gilt Satz 1 nur für die §§ 39 und 40, 42 und 43. (2) Von den Verboten des § 33 Absatz 1 Satz 1 und des ...
§ 69 BNatSchG Bußgeldvorschriften (vom 01.03.2022) ... Ordnungswidrig handelt, wer wissentlich entgegen § 39 Absatz 1 Nummer 1 ein wild lebendes Tier beunruhigt. (2) Ordnungswidrig handelt, wer 1. ... mit Absatz 2 Satz 1, eine Veränderung oder Störung vornimmt, 7. entgegen § 39 Absatz 1 Nummer 1 ein wild lebendes Tier ohne vernünftigen Grund fängt, verletzt oder tötet, ... Tier ohne vernünftigen Grund fängt, verletzt oder tötet, 8. entgegen § 39 Absatz 1 Nummer 2 eine wild lebende Pflanze ohne vernünftigen Grund entnimmt, nutzt oder ihre Bestände ... Bestände niederschlägt oder auf sonstige Weise verwüstet, 9. entgegen § 39 Absatz 1 Nummer 3 eine Lebensstätte wild lebender Tiere oder Pflanzen ohne vernünftigen Grund erheblich ... vernünftigen Grund erheblich beeinträchtigt oder zerstört, 10. entgegen § 39 Absatz 2 Satz 1 ein wild lebendes Tier oder eine wild lebende Pflanze aus der Natur entnimmt, 11. ohne ... Tier oder eine wild lebende Pflanze aus der Natur entnimmt, 11. ohne Genehmigung nach § 39 Absatz 4 Satz 1 eine wild lebende Pflanze gewerbsmäßig entnimmt oder be- oder verarbeitet, ... Pflanze gewerbsmäßig entnimmt oder be- oder verarbeitet, 12. entgegen § 39 Absatz 5 Satz 1 Nummer 1 die Bodendecke abbrennt oder eine dort genannte Fläche behandelt, 13. entgegen ... 1 die Bodendecke abbrennt oder eine dort genannte Fläche behandelt, 13. entgegen § 39 Absatz 5 Satz 1 Nummer 2 einen Baum eine Hecke, einen lebenden Zaun, ein Gebüsch oder ein anderes Gehölz ... ein anderes Gehölz abschneidet, auf den Stock setzt oder beseitigt, 14. entgegen § 39 Absatz 5 Satz 1 Nummer 3 ein Röhricht zurückschneidet, 15. entgegen § 39 Absatz 5 Satz 1 Nummer 4 ... § 39 Absatz 5 Satz 1 Nummer 3 ein Röhricht zurückschneidet, 15. entgegen § 39 Absatz 5 Satz 1 Nummer 4 einen dort genannten Graben räumt, 16. entgegen § 39 Absatz 6 eine ... § 39 Absatz 5 Satz 1 Nummer 4 einen dort genannten Graben räumt, 16. entgegen § 39 Absatz 6 eine Höhle, einen Stollen, einen Erdkeller oder einen ähnlichen Raum aufsucht, ...
Zitat in folgenden NormenAgrarzahlungen-Verpflichtungenverordnung (AgrarZahlVerpflV)
V. v. 17.12.2014 BAnz AT 23.12.2014 V1; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 17.09.2021 BGBl. I S. 4302
GAP-Konditionalitäten-Verordnung (GAPKondV)
V. v. 07.12.2022 BGBl. I S. 2244; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 16.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 417
§ 19 GAPKondV Keine Beseitigung von Landschaftselementen (vom 01.01.2025) ... von Agroforstsystemen nach § 4 Absatz 2 der GAP-Direktzahlungen-Verordnung. (3) § 39 Absatz 5 Satz 1 Nummer 2 und Satz 2 bis 4 des Bundesnaturschutzgesetzes in Verbindung mit dem darauf gestützten Landesrecht gilt ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zum Schutz der Insektenvielfalt in Deutschland und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 18.08.2021 BGBl. I S. 3908
Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes
G. v. 15.09.2017 BGBl. I S. 3434
Artikel 1 BNatSchGÄndG ... von Höhlen und naturnahen Stollen." 5. § 39 Absatz 5 wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 Nummer 2 werden die Wörter „oder ...
Gesetz zur Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie sowie zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes und des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes
G. v. 06.10.2011 BGBl. I S. 1986
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