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Zitierungen von § 47 BNatSchG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 47 BNatSchG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BNatSchG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 40b BNatSchG Nachweispflicht und Einziehung bei invasiven Arten (vom 16.09.2017)
... (EU) Nr. 1143/2014 genügt es, wenn sie diese Berechtigung glaubhaft macht. § 47 gilt ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten
G. v. 08.09.2017 BGBl. I S. 3370
Artikel 1 EU/1143/2014-DG Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes
... § 40f Beteiligung der Öffentlichkeit". c) In der Angabe zu § 47 werden nach dem Wort „Einziehung" die Wörter „und Beschlagnahme" ... 31 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 genügt es, wenn sie diese Berechtigung glaubhaft macht. § 47 gilt entsprechend. § 40c Genehmigungen (1) Abweichend von den ... ihrer Aufnahme in eine Rechtsverordnung nach § 54 Absatz 4" gestrichen. 8. § 47 wird wie folgt gefasst: „§ 47 Einziehung und Beschlagnahme Kann ... 54 Absatz 4" gestrichen. 8. § 47 wird wie folgt gefasst: „ § 47 Einziehung und Beschlagnahme Kann für Tiere oder Pflanzen eine Berechtigung nach ...
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