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Zitierungen von § 54 WHG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 54 WHG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
WHG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitat in folgenden Normen
Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung (IZÜV)
Artikel 5 V. v. 02.05.2013 BGBl. I S. 973, 1011, 3756; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 03.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 225
§ 4 IZÜV Öffentlichkeitsbeteiligung und Zugang zu Informationen (vom 28.01.2018)
... der für die Erlaubnis oder die Genehmigung maßgeblichen BVT-Merkblätter nach § 54 Absatz 3 des Wasserhaushaltsgesetzes , 5. Angaben zu den Inhalts- und Nebenbestimmungen nach § 6 einschließlich ...
§ 6 IZÜV Notwendige Vorgaben in der Erlaubnis und der Genehmigung (vom 28.01.2018)
... sein müssen wie für die Emissionsbandbreiten der BVT-Schlussfolgerungen nach § 54 Absatz 4 des Wasserhaushaltsgesetzes ; c) weitere erforderliche Auflagen für die Überprüfung der Einhaltung ...
Wärmeplanungsgesetz (WPG)
Artikel 1 G. v. 20.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 394
§ 3 WPG Begriffsbestimmungen
... in der am 1. Januar 2024 geltenden Fassung, c) aus Abwasser im Sinne des § 54 Absatz 1 Satz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 3. Juli 2023 ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen
G. v. 08.04.2013 BGBl. I S. 734, 3753
Artikel 2 IndEmissRLUG Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes
... 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Die Angabe zu § 54 wird wie folgt gefasst: „§ 54 Begriffsbestimmungen für die ... a) Die Angabe zu § 54 wird wie folgt gefasst: „§ 54 Begriffsbestimmungen für die Abwasserbeseitigung". b) Nach der Angabe zu ... nach Anhang VII der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 bescheinigt" ersetzt. 2. § 54 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: ... a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „§ 54 Begriffsbestimmungen für die Abwasserbeseitigung". b) Nach Absatz 2 werden ...
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