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Zitierungen von § 77 WHG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 77 WHG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
WHG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 78d WHG Hochwasserentstehungsgebiete (vom 05.01.2018)
... ausgeglichen wird. Für den Ausgleich nach Satz 1 Nummer 2 gilt § 77 Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 entsprechend. Die Voraussetzungen nach Satz 1 gelten für die Zulassung von ...
Zitat in folgenden Normen
Verordnung über die Raumordnung im Bund für einen länderübergreifenden Hochwasserschutz (BRPHV)
V. v. 19.08.2021 BGBl. I S. 3712
Anlage BRPHV (zu § 1) Länderübergreifender Raumordnungsplan für den Hochwasserschutz
... im zeitlichen, räumlichen und funktionalen Zusammenhang ausgeglichen wird. § 77 WHG bleibt unberührt. II.1.3 (Z) Bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen in ... vorgesehen ist. Satz 4 gilt nicht für Maßnahmen des Hochwasserschutzes. § 77 WHG bleibt unberührt. II.1.5 (G) Werden im Zuge des Ausbaus von Gewässern sowie ... im zeitlichen, räumlichen und funktionalen Zusammenhang ausgeglichen wird. § 77 WHG bleibt unberührt. ... auch Modernisierungen im Rahmen der Bestandskraft unberührt. Durch den Verweis auf § 77 WHG wird dessen Geltung klarstellend bestätigt. Adressat der Festlegung sind die in ... vorgesehen ist. Satz 4 gilt nicht für Maßnahmen des Hochwasserschutzes. § 77 WHG bleibt unberührt. ... sind, bleibt § 68 Absatz 3 WHG unberührt. Durch den Verweis auf § 77 WHG wird dessen Geltung klarstellend bestätigt. Adressat der Festlegung sind ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Hochwasserschutzgesetz II
G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2193
Artikel 1 2. HochwSchG Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes
... „§ 71a Vorzeitige Besitzeinweisung". d) Die Angabe zu § 77 wird wie folgt gefasst: „§ 77 Rückhalteflächen, ... d) Die Angabe zu § 77 wird wie folgt gefasst: „ § 77 Rückhalteflächen, Bevorratung". e) Die Angabe zu § 78 wird wie ... Wiederkehrintervall mindestens 200 Jahre) oder bei Extremereignissen,". 6. § 77 wird wie folgt geändert: a) In der Überschrift werden nach dem Wort ... angemessen ausgeglichen wird. Für den Ausgleich nach Satz 1 Nummer 2 gilt § 77 Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 entsprechend. Die Voraussetzungen nach Satz 1 gelten für die Zulassung von öffentlichen ...
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