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Artikel 7 - Gesetz zur Neuregelung des Wasserrechts (WRNG k.a.Abk.)

Artikel 7 Änderung des Binnenschifffahrtsgesetzes


Artikel 7 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. März 2010 BinSchG § 5, § 5h

Das Binnenschifffahrtsgesetz in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 4103-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 33 des Gesetzes vom 23. November 2007 (BGBl. I S. 2614) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 5 Nummer 4 wird die Angabe „§ 22" durch die Angabe „§ 89" ersetzt.

2.
In § 5h Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „§ 22" durch die Angabe „§ 89" ersetzt.



 

Zitierungen von Artikel 7 Gesetz zur Neuregelung des Wasserrechts

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 7 WRNG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WRNG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Reform des Seehandelsrechts
G. v. 20.04.2013 BGBl. I S. 831
Artikel 5 SeeHaRefG Änderung des Binnenschifffahrtsgesetzes
... Gliederungsnummer 4103-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585) geändert worden ist, wird wie folgt ...