Tools:
Update via:
Artikel 2 - Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung Deutsche Geisteswissenschaftliche Institute im Ausland, Bonn (1. GeistwStiftGÄndG k.a.Abk.)
Artikel 2 Bekanntmachungserlaubnis
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung kann den Wortlaut des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung Deutsche Geisteswissenschaftliche Institute im Ausland, Bonn, in der vom 1. Juli 2009 an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/8976/a163445.htm