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§ 13 - Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)

§ 13 Interpolation



Die Mindest- und Höchstsätze für Zwischenstufen der in den Honorartafeln angegebenen anrechenbaren Kosten, Werte und Verrechnungseinheiten sind durch lineare Interpolation zu ermitteln.

 
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