Die Leistungen bei Pflege- und Entwicklungsplänen sind in vier Leistungsphasen zusammengefasst und werden wie folgt in Prozentsätzen der Honorare des §
31 bewertet:
- 1.
- für die Leistungsphase 1 (Zusammenstellen der Ausgangsbedingungen) mit 1 bis 5 Prozent,
- 2.
- für die Leistungsphase 2 (Ermitteln der Planungsgrundlagen) mit 20 bis 50 Prozent,
- 3.
- für die Leistungsphase 3 (Konzept der Pflege und Entwicklungsmaßnahmen) mit 20 bis 40 Prozent und
- 4.
- für die Leistungsphase 4 (Endgültige Planfassung) mit 5 Prozent.
Die einzelnen Leistungen jeder Leistungsphase sind in Anlage
10 geregelt.