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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 16.07.2013 aufgehoben
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§ 40 - Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)
V. v. 11.08.2009 BGBl. I S. 2732 (Nr. 53); aufgehoben durch § 58 V. v. 10.07.2013 BGBl. I S. 2276
Geltung ab 18.08.2009; FNA: 402-24-8-2-2 Nebengesetze zum Recht der Schuldverhältnisse
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Geltung ab 18.08.2009; FNA: 402-24-8-2-2 Nebengesetze zum Recht der Schuldverhältnisse
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§ 40 Anwendungsbereich
§ 40 wird in 6 Vorschriften zitiert
Ingenieurbauwerke umfassen:
- 1.
- Bauwerke und Anlagen der Wasserversorgung,
- 2.
- Bauwerke und Anlagen der Abwasserentsorgung,
- 3.
- Bauwerke und Anlagen des Wasserbaus, ausgenommen Freianlagen nach § 2 Nummer 11,
- 4.
- Bauwerke und Anlagen für Ver- und Entsorgung mit Gasen, Feststoffen einschließlich wassergefährdenden Flüssigkeiten, ausgenommen Anlagen nach § 51,
- 5.
- Bauwerke und Anlagen der Abfallentsorgung,
- 6.
- konstruktive Ingenieurbauwerke für Verkehrsanlagen,
- 7.
- sonstige Einzelbauwerke, ausgenommen Gebäude und Freileitungsmaste.
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Zitierungen von § 40 HOAI
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 40 HOAI verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
HOAI selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 42 HOAI Leistungsbild Ingenieurbauwerke
... Leistungsphase 2 (Vorplanung) mit 15 Prozent, wird die Leistungsphase 2 bei Objekten nach § 40 Nummer 6 und 7, die eine Tragwerksplanung erfordern, mit 8 Prozent bewertet. (2) Die ...
§ 43 HOAI Honorare für Leistungen bei Ingenieurbauwerken
... Ingenieurbauwerken sind in der folgenden Honorartafel für den Anwendungsbereich des § 40 festgesetzt: Honorartafel zu § 43 Absatz 1 - Ingenieurbauwerke (Anwendungsbereich ... Honorartafel zu § 43 Absatz 1 - Ingenieurbauwerke (Anwendungsbereich des § 40 ) Abrechenbare Kosten Euro ...
§ 49 HOAI Leistungsbild Tragwerksplanung
... Gebäude und zugehörige bauliche Anlagen sowie für Ingenieurbauwerke nach § 40 Nummer 1 bis 5 in den in der Anlage 13 aufgeführten Leistungsphasen 1 bis 6, für ... in der Anlage 13 aufgeführten Leistungsphasen 1 bis 6, für Ingenieurbauwerke nach § 40 Nummer 6 und 7 in den in der Anlage 13 aufgeführten Leistungsphasen 2 bis 6 zusammengefasst ... der Anlage 13 geregelt. Die Leistungen der Leistungsphase 1 für Ingenieurbauwerke nach § 40 Nummer 6 und 7 sind im Leistungsbild der Ingenieurbauwerke des § 42 enthalten. (2) ...
Anlage 2 HOAI (zu § 3 Absatz 3) Besondere Leistungen
... von Anlagen der Verfahrens- und Prozesstechnik für Ingenieurbauwerke gemäß § 40 Nummer 1 bis 3 und 5, die dem Auftragnehmer übertragen werden, der auch die Grundleistungen ... Erstellen von Ausführungszeichnungen für Ingenieurbauwerke nach § 40 Nummer 1 bis 3 und 5, die einen überdurchschnittlichen Aufwand erfordern und die bei ... Beseitigung der bei der Leistung festgestellten Mängel, bei Objekten nach § 40 : Überwachen der Ausführung von Tragwerken nach § 50 Absatz 2 Nummer 1 und 2 auf ...
Anlage 12 HOAI (zu § 42 Absatz 1 und § 46 Absatz 2) Leistungen im Leistungsbild Ingenieurbauwerke und im Leistungsbild Verkehrsanlagen
... b) Ermitteln der vorgegebenen Randbedingungen, c) bei Objekten nach § 40 Nummer 6 und 7, die eine Tragwerksplanung erfordern: Klären der Aufgabenstellung auch auf dem ...
Anlage 13 HOAI (zu § 49 Absatz 1) Leistungen im Leistungsbild Tragwerksplanung
... Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung) a) Bei Ingenieurbauwerken nach § 40 Nummer 6 und 7: Übernahme der Ergebnisse aus Leistungsphase 1 der Anlage 12, b) ...
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