Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 16.07.2013 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung

§ 42 - Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)

§ 42 Leistungsbild Ingenieurbauwerke


§ 42 wird in 5 Vorschriften zitiert

(1) § 33 Absatz 1 Satz 1 gilt entsprechend. Die Leistungen für Ingenieurbauwerke sind in neun Leistungsphasen zusammengefasst und werden wie folgt in Prozentsätzen der Honorare des § 43 bewertet:

1.
für die Leistungsphase 1 (Grundlagenermittlung) mit 2 Prozent,

2.
für die Leistungsphase 2 (Vorplanung) mit 15 Prozent,

3.
für die Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) mit 30 Prozent,

4.
für die Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) mit 5 Prozent,

5.
für die Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) mit 15 Prozent,

6.
für die Leistungsphase 6 (Vorbereitung der Vergabe) mit 10 Prozent,

7.
für die Leistungsphase 7 (Mitwirkung bei der Vergabe) mit 5 Prozent,

8.
für die Leistungsphase 8 (Bauoberleitung) mit 15 Prozent,

9.
für die Leistungsphase 9 (Objektbetreuung und Dokumentation) mit 3 Prozent.

Die einzelnen Leistungen jeder Leistungsphase sind in Anlage 12 geregelt. Abweichend von der Bewertung der Leistungsphase 2 (Vorplanung) mit 15 Prozent, wird die Leistungsphase 2 bei Objekten nach § 40 Nummer 6 und 7, die eine Tragwerksplanung erfordern, mit 8 Prozent bewertet.

(2) Die §§ 35 und 36 Absatz 2 gelten entsprechend.

(3) Die Teilnahme an bis zu fünf Erläuterungs- oder Erörterungsterminen mit Bürgern und Bürgerinnen oder politischen Gremien, die bei Leistungen nach Anlage 12 anfallen, sind als Leistungen mit den Honoraren nach § 43 abgegolten.

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers



 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitierungen von § 42 HOAI

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 42 HOAI verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in HOAI selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 43 HOAI Honorare für Leistungen bei Ingenieurbauwerken
... Die Mindest- und Höchstsätze der Honorare für die in § 42 aufgeführten Leistungen bei Ingenieurbauwerken sind in der folgenden Honorartafel für ...
§ 49 HOAI Leistungsbild Tragwerksplanung
... nach § 40 Nummer 6 und 7 sind im Leistungsbild der Ingenieurbauwerke des § 42 enthalten. (2) Die Leistungsphase 5 ist abweichend von Absatz 1 mit 26 Prozent der ...
Anlage 1 HOAI (zu § 3 Absatz 1) Beratungsleistungen
... soweit diese Leistungen nicht in den Leistungen nach Nummer 1 oder in den Leistungen nach § 42 oder § 49 erfasst sind, 6. Untersuchungen zur Berücksichtigung dynamischer ...
Anlage 2 HOAI (zu § 3 Absatz 3) Besondere Leistungen
... überdurchschnittlichen Aufwand erfordern und die bei Auftragserteilung abweichend von § 42 Absatz 1 Nummer 5 mit mehr als 15 bis zu 35 % schriftlich vereinbart werden können;  ...
Anlage 12 HOAI (zu § 42 Absatz 1 und § 46 Absatz 2) Leistungen im Leistungsbild Ingenieurbauwerke und im Leistungsbild Verkehrsanlagen


Vorschriftensuche

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed