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Anlage 2 - Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)

Anlage 2 (zu § 3 Absatz 3) Besondere Leistungen


Anlage 2 wird in 1 Vorschrift zitiert

Inhaltsübersicht

2.1
Leistungsbild Flächennutzungsplan

2.2
Leistungsbild Bebauungsplan

2.3
Leistungsbild Landschaftsplan

2.4
Leistungsbild Landschaftsrahmenplan

2.5
Leistungsbild Pflege- und Entwicklungsplan

2.6
Leistungsbild Gebäude und raumbildende Ausbauten

2.7
Leistungsbild Freianlagen

2.8
Leistungsbild Ingenieurbauwerke

2.9
Leistungsbild Verkehrsanlagen

2.10
Leistungsbild Tragwerksplanung

2.11
Leistungsbild technische Ausrüstung

2.1
Leistungsbild Flächennutzungsplan

Das Leistungsbild kann folgende Besondere Leistungen umfassen:

2.1.1
Klären der Aufgabenstellung und Ermitteln des Leistungsumfangs

Ausarbeiten eines Leistungskatalogs;

2.1.2
Ermitteln der Planungsvorgaben

Geländemodelle,

Geodätische Feldarbeit,

Kartentechnische Ergänzungen,

Erstellen von pausfähigen Bestandskarten,

Erarbeiten einer Planungsgrundlage aus unterschiedlichem Kartenmaterial,

Auswerten von Luftaufnahmen,

Befragungsaktion für Primärstatistik unter Auswerten von sekundärstatistischem Material, Strukturanalysen,

Statistische und örtliche Erhebungen sowie Bedarfsermittlungen, zum Beispiel Versorgung, Wirtschafts-, Sozial- und Baustruktur sowie soziokulturelle Struktur, soweit nicht in den Grundleistungen erfasst,

Differenzierte Erhebung des Nutzungsbestands;

2.1.3
Vorentwurf

Mitwirken an der Öffentlichkeitsarbeit des Auftraggebers einschließlich Mitwirken an Informationsschriften und öffentlichen Diskussionen sowie Erstellen der dazu notwendigen Planungsunterlagen und Schriftsätze,

Vorbereiten, Durchführen und Auswerten der Verfahren im Sinne des § 3 Absatz 1 des Baugesetzbuchs,

Vorbereiten, Durchführen und Auswerten der Verfahren im Sinne des § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuchs,

Erstellen von Sitzungsvorlagen, Arbeitsheften und anderen Unterlagen,

Durchführen der Beteiligung von Behörden und Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind und von der Planung berührt werden können;

2.1.4
Entwurf

Anfertigen von Beiplänen, zum Beispiel für Verkehr, Infrastruktureinrichtungen, Flurbereinigung sowie von Wege- und Gewässerplänen, Grundbesitzkarten und Gütekarten unter Berücksichtigung der Pläne anderer an der Planung fachlich Beteiligter,

Wesentliche Änderungen oder Neubearbeitung des Entwurfs, insbesondere nach Bedenken und Anregungen,

Ausarbeiten der Beratungsunterlagen der Gemeinde zu Bedenken und Anregungen,

Differenzierte Darstellung der Nutzung;

2.1.5
Genehmigungsfähige Planfassung

Leistungen für die Drucklegung,

Herstellen von zusätzlichen farbigen Ausfertigungen des Flächennutzungsplans,

Überarbeiten von Planzeichnungen und von dem Erläuterungsbericht nach der Genehmigung.

2.2
Leistungsbild Bebauungsplan

Das Leistungsbild kann folgende Besondere Leistungen umfassen:

2.2.1
Klären der Aufgabenstellung und Ermitteln des Leistungsumfangs

Festellen der Art und des Umfangs weiterer notwendiger Voruntersuchungen, besonders bei Gebieten, die bereits überwiegend bebaut sind,

Stellungnahme zu Einzelvorhaben während der Planaufstellung;

2.2.2
Ermitteln der Planungsvorgaben

Geodätische Einmessung,

Primärerhebungen (Befragungen, Objektaufnahme),

Ergänzende Untersuchungen bei nicht vorhandenem Flächennutzungsplan, Mitwirken bei der Ermittlung der Förderungsmöglichkeiten durch öffentliche Mittel,

Stadtbildanalyse;

2.2.3
Vorentwurf

Modelle;

2.2.4
Entwurf

Berechnen und Darstellen der Umweltschutzmaßnahmen;

2.2.5
Planfassung für die Anzeige oder Genehmigung

Herstellen von zusätzlichen farbigen Ausfertigungen des Bebauungsplans.

2.3
Leistungsbild Landschaftsplan

Das Leistungsbild kann folgende Besondere Leistungen umfassen:

2.3.1
Klären der Aufgabenstellung und Ermitteln des Leistungsumfangs

Antragsverfahren für Planungszuschüsse;

2.3.2
Ermitteln der Planungsvorgaben

Einzeluntersuchungen natürlicher Grundlagen,

Einzeluntersuchungen zu spezifischen Nutzungen,

Daten aus vorhandenen Unterlagen im Einzelnen ermitteln und aufbereiten,

Örtliche Erhebungen, die nicht überwiegend der Kontrolle der aus Unterlagen erhobenen Daten dienen.

2.4
Leistungsbild Landschaftsrahmenplan

Das Leistungsbild kann folgende Besondere Leistungen umfassen:

2.4.1
Landschaftsanalyse

Daten aus vorhandenen Unterlagen im Einzelnen ermitteln und aufbereiten,

Örtliche Erhebungen, die nicht überwiegend der Kontrolle der aus Unterlagen erhobenen Daten dienen;

2.4.2
Endgültige Planfassung

Mitwirkung bei der Einarbeitung von Zielen der Landschaftsentwicklung in Programme und Pläne im Sinne des Raumordnungsgesetzes.

2.5
Leistungsbild Pflege- und Entwicklungsplan

Das Leistungsbild kann in der Leistungsphase 2 (Ermitteln der Planungsgrundlagen) folgende Besondere Leistungen umfassen:

Flächendeckende detaillierte Vegetationskartierung,

Eingehende zoologische Erhebungen einzelner Arten oder Artengruppen.

2.6
Leistungsbild Gebäude und raumbildende Ausbauten

Das Leistungsbild kann folgende Besondere Leistungen umfassen:

2.6.1
Grundlagenermittlung

Bestandsaufnahme,

Standortanalyse,

Betriebsplanung,

Aufstellung eines Raumprogramms,

Aufstellen eines Funktionsprogramms,

Prüfen der Umwelterheblichkeit,

Prüfen der Umweltverträglichkeit;

2.6.2
Vorplanung (Projekt und Planungsvorbereitung)

Untersuchen von Lösungsmöglichkeiten nach grundsätzlich verschiedenen Anforderungen,

Ergänzen der Vorplanungsunterlagen auf Grund besonderer Anforderungen,

Aufstellen eines Finanzierungsplanes,

Aufstellen einer Bauwerks- und Betriebs-Kosten-Nutzen-Analyse,

Mitwirken bei der Kreditbeschaffung,

Durchführen der Voranfrage (Bauanfrage),

Anfertigen von Darstellungen durch besondere Techniken, wie zum Beispiel Perspektiven, Muster, Modelle,

Aufstellen eines Zeit- und Organisationsplanes,

Ergänzen der Vorplanungsunterlagen hinsichtlich besonderer Maßnahmen zur Gebäude- und Bauteiloptimierung, die über das übliche Maß der Planungsleistungen hinausgehen, zur Verringerung des Energieverbrauchs sowie der Schadstoff- und CO2-Emissionen und zur Nutzung erneuerbarer Energien in Abstimmung mit anderen an der Planung fachlich Beteiligten. Das übliche Maß ist für Maßnahmen zur Energieeinsparung durch die Erfüllung der Anforderungen gegeben, die sich aus Rechtsvorschriften und den allgemein anerkannten Regeln der Technik ergeben;

2.6.3
Entwurfsplanung (System- und Integrationsplanung)

Analyse der Alternativen/Varianten und deren Wertung mit Kostenuntersuchung (Optimierung),

Wirtschaftlichkeitsberechnung,

Kostenberechnung durch Aufstellen von Mengengerüsten oder Bauelementkatalog,

Ausarbeitung besonderer Maßnahmen zur Gebäude- und Bauteiloptimierung, die über das übliche Maß der Planungsleistungen hinausgehen, zur Verringerung des Energieverbrauchs sowie der Schadstoff- und CO2-Emissionen und zur Nutzung erneuerbarer Energien in Abstimmung mit anderen an der Planung fachlich Beteiligter. Das übliche Maß ist für Maßnahmen zur Energieeinsparung durch die Erfüllung der Anforderungen gegeben, die sich aus Rechtsvorschriften und den allgemein anerkannten Regeln der Technik ergeben;

2.6.4
Genehmigungsplanung

Mitwirken bei der Beschaffung der nachbarlichen Zustimmung,

Erarbeiten von Unterlagen für besondere Prüfverfahren,

Fachliche und organisatorische Unterstützung des Bauherrn im Widerspruchsverfahren, Klageverfahren oder Ähnliches,

Ändern der Genehmigungsunterlagen infolge von Umständen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat;

2.6.5
Ausführungsplanung

Aufstellen einer detaillierten Objektbeschreibung als Baubuch zur Grundlage der Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm*),

Aufstellen einer detaillierten Objektbeschreibung als Raumbuch zur Grundlage der Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm*),

Prüfen der vom bauausführenden Unternehmen auf Grund der Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm ausgearbeiteten Ausführungspläne auf Übereinstimmung mit der Entwurfsplanung*),

Erarbeiten von Detailmodellen,

Prüfen und Anerkennen von Plänen Dritter, nicht an der Planung fachlich Beteiligter auf Übereinstimmung mit den Ausführungsplänen (zum Beispiel Werkstattzeichnungen von Unternehmen, Aufstellungs- und Fundamentpläne von Maschinenlieferanten), soweit die Leistungen Anlagen betreffen, die in den anrechenbaren Kosten nicht erfasst sind;

2.6.6
Vorbereitung der Vergabe

Aufstellen der Leistungsbeschreibungen mit Leistungsprogramm unter Bezug auf Baubuch/Raumbuch*),

Aufstellen von alternativen Leistungsbeschreibungen für geschlossene Leistungsbereiche,

Aufstellen von vergleichenden Kostenübersichten unter Auswertung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter;

2.6.7
Mitwirkung bei der Vergabe

Prüfen und Werten der Angebote aus Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm einschließlich Preisspiegel*),

Aufstellen, Prüfen und Werten von Preisspiegeln nach besonderen Anforderungen;

---

*)
Diese Besondere Leistung wird bei Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm ganz oder teilweise Grundleistung. In diesem Fall entfallen die entsprechenden Grundleistungen dieser Leistungsphase, soweit die Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm angewandt wird.

---

2.6.8
Objektüberwachung (Bauüberwachung)

Aufstellen, Überwachen und Fortschreiben eines Zahlungsplanes,

Aufstellen, Überwachen und Fortschreiben von differenzierten Zeit-, Kosten- oder Kapazitätsplänen,

Tätigkeit als verantwortlicher Bauleiter, soweit diese Tätigkeit nach jeweiligem Landesrecht über die Grundleistungen der Leistungsphase 8 hinausgeht;

2.6.9
Objektbetreuung und Dokumentation

Erstellen von Bestandsplänen,

Aufstellen von Ausrüstungs- und Inventarverzeichnissen,

Erstellen von Wartungs- und Pflegeanweisungen,

Objektbeobachtung,

Objektverwaltung,

Baubegehungen nach Übergabe,

Überwachen der Wartungs- und Pflegeleistungen,

Aufbereiten des Zahlungsmaterials für eine Objektdatei,

Ermittlung und Kostenfeststellung zu Kostenrichtwerten,

Überprüfen der Bauwerks- und Betriebs-Kosten-Nutzen-Analyse;

2.6.10
Besondere Leistungen bei Umbauten und Modernisierungen

Maßliches, technisches und verformungsgerechtes Aufmaß,

Schadenskartierung,

Ermitteln von Schadensursachen,

Planen und Überwachen von Maßnahmen zum Schutz von vorhandener Substanz,

Organisation von und Mitwirkung an Betreuungsmaßnahmen für Nutzer und andere Planungsbetroffene,

Wirkungskontrollen von Planungsansatz und Maßnahmen im Hinblick auf die Nutzer, beispielsweise durch Befragen.

2.7
Leistungsbild Freianlagen

Das Leistungsbild kann die zu Punkt 2.6 aufgeführten Besonderen Leistungen umfassen.

2.8
Leistungsbild Ingenieurbauwerke

Das Leistungsbild kann folgende Besonderen Leistungen umfassen:

2.8.1
Grundlagenermittlung

Auswahl und Besichtigen ähnlicher Objekte,

Ermitteln besonderer, in den Normen nicht festgelegter Belastungen;

2.8.2
Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung)

Anfertigen von Nutzen-Kosten-Untersuchungen,

Anfertigen von topographischen und hydrologischen Unterlagen,

Genaue Berechnung besonderer Bauteile,

Koordinieren und Darstellen der Ausrüstung und Leitungen bei Gleisanlagen;

2.8.3
Entwurfsplanung

Beschaffen von Auszügen aus Grundbuch, Kataster und anderen amtlichen Unterlagen,

Fortschreiben von Nutzen-Kosten-Untersuchungen,

Signaltechnische Berechnung,

Mitwirken bei Verwaltungsvereinbarungen;

2.8.4
Genehmigungsplanung

Mitwirken beim Beschaffen der Zustimmung von Betroffenen,

Herstellen der Unterlagen für Verbandsgründungen;

2.8.5
Ausführungsplanung

Aufstellen von Ablauf- und Netzplänen,

Planen von Anlagen der Verfahrens- und Prozesstechnik für Ingenieurbauwerke gemäß § 40 Nummer 1 bis 3 und 5, die dem Auftragnehmer übertragen werden, der auch die Grundleistungen für die jeweiligen Ingenieurbauwerke erbringt,

Erstellen von Ausführungszeichnungen für Ingenieurbauwerke nach § 40 Nummer 1 bis 3 und 5, die einen überdurchschnittlichen Aufwand erfordern und die bei Auftragserteilung abweichend von § 42 Absatz 1 Nummer 5 mit mehr als 15 bis zu 35 % schriftlich vereinbart werden können;

2.8.6
Mitwirkung bei der Vergabe

Prüfen und Werten von Nebenangeboten und Änderungsvorschlägen mit grundlegend anderen Konstruktionen im Hinblick auf die technische und funktionelle Durchführbarkeit;

2.8.7
Objektbetreuung und Dokumentation

Erstellen eines Bauwerksbuchs;

2.8.8
Örtliche Bauüberwachung

Überwachen der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit den zur Ausführung genehmigten Unterlagen, dem Bauvertrag sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften,

Hauptachsen für das Objekt von objektnahen Festpunkten abstecken sowie Höhenfestpunkte im Objektbereich herstellen, soweit die Leistungen nicht mit besonderen instrumentellen und vermessungstechnischen Verfahrensanforderungen erbracht werden müssen,

Baugelände örtlich kennzeichnen,

Führen eines Bautagebuchs,

Gemeinsames Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen,

Mitwirken bei der Abnahme von Leistungen und Lieferungen,

Rechnungsprüfung,

Mitwirken bei behördlichen Abnahmen,

Mitwirken beim Überwachen der Prüfung der Funktionsfähigkeit der Anlagenteile der Gesamtanlage,

Überwachen der Beseitigung der bei der Leistung festgestellten Mängel,

bei Objekten nach § 40: Überwachen der Ausführung von Tragwerken nach § 50 Absatz 2 Nummer 1 und 2 auf Übereinstimmung mit dem Standsicherheitsnachweis;

2.8.9
Besondere Leistungen bei Umbauten und Modernisierungen von Ingenieurbauwerken und bei Verkehrsanlagen mit geringen Kosten für Erdarbeiten einschließlich Felsarbeiten sowie mit gebundener Gradiente oder bei schwieriger Anpassung an vorhandene Randbebauung

-
Ermitteln substanzbezogener Daten und Vorschriften,

-
Untersuchen und Abwickeln der notwendigen Sicherungsmaßnahmen von Bau- und Betriebszuständen,

-
Örtliches Überprüfen von Planungsdetails an der vorgefundenen Substanz und Überarbeiten der Planung bei Abweichen von den ursprünglichen Feststellungen,

-
Erarbeiten eines Vorschlags zur Behebung von Schäden oder Mängeln.

2.9
Leistungsbild Verkehrsanlagen

Das Leistungsbild kann die zu Punkt 2.8 aufgeführten Besonderen Leistungen umfassen.

2.10
Leistungsbild Tragwerksplanung

Das Leistungsbild kann folgende Besondere Leistungen umfassen:

2.10.1
Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung)

Aufstellen von Vergleichsberechnungen für mehrere Lösungsmöglichkeiten unter verschiedenen Objektbedingungen,

Aufstellen eines Lastenplanes, zum Beispiel als Grundlage für die Baugrundbeurteilung und Gründungsberatung,

Vorläufige nachprüfbare Berechnung wesentlicher tragender Teile,

Vorläufig nachprüfbare Berechnung der Gründung;

2.10.2
Entwurfsplanung (System- und Integrationsplanung)

Vorgezogene, prüfbare und für die Ausführung geeignete Berechnung wesentlich tragender Teile,

Vorgezogene, prüfbare und für die Ausführung geeignete Berechnung der Gründung,

Mehraufwand bei Sonderbauweisen oder Sonderkonstruktionen, zum Beispiel Klären von Konstruktionsdetails,

Vorgezogene Stahl- oder Holzmengenermittlung des Tragwerks und der kraftübertragenden Verbindungsteile für eine Ausschreibung, die ohne Vorliegen von Ausführungsunterlagen durchgeführt wird,

Nachweise der Erdbebensicherung;

2.10.3
Genehmigungsplanung

Bauphysikalische Nachweise zum Brandschutz,

Statische Berechnung und zeichnerische Darstellung für Bergschadenssicherungen und Bauzustände, soweit diese Leistungen über das Erfassen von normalen Bauzuständen hinausgehen,

Zeichnungen mit statischen Positionen und den Tragwerksabmessungen, den Bewehrungs-Querschnitten, den Verkehrslasten und der Art und Güte der Baustoffe sowie Besonderheiten der Konstruktionen zur Vorlage bei der bauaufsichtlichen Prüfung anstelle von Positionsplänen,

Aufstellen der Berechnungen nach militärischen Lastenklassen (MLC),

Erfassen von Bauzuständen bei Ingenieurbauwerken, in denen das statische System von dem des Endzustands abweicht;

2.10.4
Ausführungsplanung

Werkstattzeichnungen im Stahl- und Holzbau einschließlich Stücklisten,

Elementpläne für Stahlbetonfertigteile einschließlich Stahl- und Stücklisten,

Berechnen der Dehnwege, Festlegen des Spannvorganges und Erstellen der Spannprotokolle im Spannbetonbau,

Wesentliche Leistungen, die infolge Änderungen der Planung, die vom Auftragnehmer nicht zu vertreten sind, erforderlich werden,

Rohbauzeichnungen im Stahlbetonbau, die auf der Baustelle nicht der Ergänzung durch die Pläne des Objektplaners bedürfen;

2.10.5
Vorbereitung der Vergabe

Beitrag zur Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm des Objektplaners*),

Beitrag zum Aufstellen von vergleichenden Kostenübersichten des Objektplaners,

Aufstellen des Leistungsverzeichnisses des Tragwerks;

---

*)
:Diese Besondere Leistung wird bei Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm Grundleistung. In diesem Fall entfallen die Grundleistungen dieser Leistungsphase.

---

2.10.6
Mitwirkung bei der Vergabe

Mitwirken bei der Prüfung und Wertung der Angebote Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm,

Mitwirken bei der Prüfung und Wertung von Nebenangeboten,

Beitrag zum Kostenanschlag nach DIN 276 aus Einheitspreisen oder Pauschalangeboten;

2.10.7
Objektüberwachung (Bauüberwachung)

Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen,

Ingenieurtechnische Kontrolle der Baubehelfe, zum Beispiel Arbeits- und Lehrgerüste, Kranbahnen, Baugrubensicherungen,

Kontrolle der Betonherstellung und -verarbeitung auf der Baustelle in besonderen Fällen sowie statische Auswertung der Güteprüfungen,

Betontechnologische Beratung;

2.10.8
Objektbetreuung und Dokumentation

Baubegehung zur Feststellung und Überwachung von die Standsicherheit betreffenden Einflüssen;

2.10.9
Besondere Leistungen bei Umbauten und Modernisierungen

Mitwirken bei der Überwachung der Ausführung der Tragwerkseingriffe.

2.11
Leistungsbild technische Ausrüstung

Das Leistungsbild kann folgende Besonderen Leistungen umfassen:

2.11.1
Grundlagenermittlung

Systemanalyse (Klären der möglichen Systeme nach Nutzen, Aufwand, Wirtschaftlichkeit und Durchführbarkeit und Umweltverträglichkeit),

Datenerfassung, Analysen und Optimierungsprozesse für energiesparendes und umweltverträgliches Bauen;

2.11.2
Vorplanung

Durchführen von Versuchen und Modellversuchen,

Untersuchung zur Gebäude- und Anlagenoptimierung hinsichtlich Energieverbrauch und Schadstoffemission (z. B. SO2, NOx),

Erarbeiten optimierter Energiekonzepte;

2.11.3
Entwurfsplanung

Erarbeiten von Daten für die Planung Dritter, zum Beispiel für die Zentrale Leittechnik,

Detaillierter Wirtschaftlichkeitsnachweis,

Detaillierter Vergleich von Schadstoffemissionen,

Betriebskostenberechnungen,

Schadstoffemissionsberechnungen,

Erstellen des technischen Teils eines Raumbuchs als Beitrag zur Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm des Objektplaners;

2.11.4
Ausführungsplanung

Prüfen und Anerkennen von Schalplänen des Tragwerksplaners und von Montage- und Werkstattzeichnungen auf Übereinstimmung mit der Planung,

Anfertigen von Plänen für Anschlüsse von beigestellten Betriebsmitteln und Maschinen,

Anfertigen von Stromlaufplänen;

2.11.5
Vorbereitung der Vergabe

Anfertigen von Ausschreibungszeichnungen bei Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm;

2.11.6
Objektüberwachung (Bauüberwachung)

Durchführen von Leistungs- und Funktionsmessungen,

Ausbilden und Einweisen von Bedienungspersonal,

Überwachen und Detailkorrektur beim Hersteller,

Aufstellen, Fortschreiben und Überwachen von Ablaufplänen (Netzplantechnik für EDV);

2.11.7
Objektbetreuung und Dokumentation

Erarbeiten der Wartungsplanung und -organisation,

Ingenieurtechnische Kontrolle des Energieverbrauchs und der Schadstoffemission;

2.11.8
Besondere Leistungen bei Umbauten und Modernisierungen

Durchführen von Verbrauchsmessungen,

Endoskopische Untersuchungen.



 

Zitierungen von Anlage 2 HOAI

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 HOAI verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in HOAI selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 HOAI Leistungen und Leistungsbilder
... frei zu vereinbaren und zu vergüten. (3) Besondere Leistungen sind in der Anlage 2 aufgeführt, die Aufzählung ist nicht abschließend. Die Honorare für Besondere ...