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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 16.07.2013 aufgehoben
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Anlage 4 - Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)
V. v. 11.08.2009 BGBl. I S. 2732 (Nr. 53); aufgehoben durch § 58 V. v. 10.07.2013 BGBl. I S. 2276
Geltung ab 18.08.2009; FNA: 402-24-8-2-2 Nebengesetze zum Recht der Schuldverhältnisse
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Geltung ab 18.08.2009; FNA: 402-24-8-2-2 Nebengesetze zum Recht der Schuldverhältnisse
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Anlage 4 (zu § 18 Absatz 1) Leistungen im Leistungsbild Flächennutzungsplan
Anlage 4 wird in 2 Vorschriften zitiert
Leistungsphase 1: Klären der Aufgabenstellung und Ermitteln des Leistungsumfangs
- a)
- Zusammenstellen einer Übersicht der vorgegebenen bestehenden und laufenden örtlichen und überörtlichen Planungen und Untersuchungen einschließlich solcher benachbarter Gemeinden,
- b)
- Zusammenstellen der verfügbaren Kartenunterlagen und Daten nach Umfang und Qualität,
- c)
- Festlegen ergänzender Fachleistungen und Formulieren von Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer fachlich Beteiligter, soweit notwendig,
- d)
- Werten des vorhandenen Grundlagenmaterials und der materiellen Ausstattung,
- e)
- Ermitteln des Leistungsumfangs,
- f)
- Ortsbesichtigungen;
- a)
- Bestandsaufnahme
- -
- Erfassen und Darlegen der Ziele der Raumordnung und Landesplanung, der beabsichtigten Planungen und Maßnahmen der Gemeinde und der Träger öffentlicher Belange,
- -
- Darstellen des Zustands unter Verwendung hierzu vorliegender Fachbeiträge, insbesondere im Hinblick auf Topographie, vorhandene Bebauung und ihre Nutzung, Verkehrs-, Ver- und Entsorgungsanlagen, Umweltverhältnisse, wasserwirtschaftliche Verhältnisse, Lagerstätten, Bevölkerung, gewerbliche Wirtschaft, land- und forstwirtschaftliche Struktur,
- -
- Darstellen von Flächen, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind, soweit Angaben hierzu vorliegen,
- -
- kleinere Ergänzungen vorhandener Karten nach örtlichen Feststellungen unter Berücksichtigung aller Gegebenheiten, die auf die Planung von Einfluss sind,
- -
- Beschreiben des Zustands mit statistischen Angaben im Text, in Zahlen sowie in zeichnerischen oder grafischen Darstellungen, die den letzten Stand der Entwicklung zeigen,
- -
- Örtlichen Erhebungen,
- -
- Erfassen von vorliegenden Äußerungen der Einwohner,
- b)
- Analyse des in der Bestandsaufnahme ermittelten und beschriebenen Zustands,
- c)
- Zusammenstellen und Gewichten der vorliegenden Fachprognosen über die voraussichtliche Entwicklung der Bevölkerung, der sozialen und kulturellen Einrichtungen, der gewerblichen Wirtschaft, der Land- und Forstwirtschaft, des Verkehrs, der Ver- und Entsorgung und des Umweltschutzes in Abstimmung mit dem Auftraggeber sowie unter Berücksichtigung von Auswirkungen übergeordneter Planungen,
- d)
- Mitwirken beim Aufstellen von Zielen und Zwecken der Planung;
- -
- grundsätzliche Lösung der wesentlichen Teile der Aufgabe in zeichnerischer Darstellung mit textlichen Erläuterungen zur Begründung der städtebaulichen Konzeption unter Darstellung von sich wesentlich unterscheidenden Lösungen nach gleichen Anforderungen,
- -
- Darlegen der Auswirkungen der Planung,
- -
- Berücksichtigen von Fachplanungen,
- -
- Mitwirken an der Beteiligung der Behörden und Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind und von der Planung berührt werden können,
- -
- Mitwirken an der Abstimmung mit den Nachbargemeinden,
- -
- Mitwirken an der frühzeitigen Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger einschließlich Erörterung der Planung,
- -
- Mitwirken bei der Auswahl einer sich wesentlich unterscheidenden Lösung zur weiteren Bearbeitung als Entwurfsgrundlage,
- -
- Abstimmen des Vorentwurfs mit dem Auftraggeber;
- -
- Entwurf des Flächennutzungsplans für die öffentliche Auslegung in der vorgeschriebenen Fassung mit Erläuterungsbericht,
- -
- Mitwirken bei der Abfassung der Stellungnahme der Gemeinde zu Bedenken und Anregungen,
- -
- Abstimmen des Entwurfs mit dem Auftraggeber;
- Erstellen des Flächennutzungsplans in der durch Beschluss der Gemeinde aufgestellten Fassung für die Vorlage zur Genehmigung durch die höhere Verwaltungsbehörde in einer farbigen oder vervielfältigungsfähigen Schwarz-Weiß-Ausfertigung nach den Landesregelungen.
Zitierungen von Anlage 4 HOAI
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 4 HOAI verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
HOAI selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 18 HOAI Leistungsbild Flächennutzungsplan
... mit 7 Prozent. Die einzelnen Leistungen jeder Leistungsphase sind in Anlage 4 geregelt. (2) Die Teilnahme an bis zu fünf Sitzungen von politischen Gremien des ...
§ 20 HOAI Honorare für Leistungen bei Flächennutzungsplänen
... Die Mindest- und Höchstsätze der Honorare für die in § 18 und Anlage 4 aufgeführten Leistungen bei Flächennutzungsplänen sind in der folgenden ...
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