Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 
Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 16.07.2013 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung

Anlage 8 - Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)

Anlage 8 (zu § 25 Absatz 1) Leistungen im Leistungsbild Landschaftsrahmenplan


Anlage 8 wird in 1 Vorschrift zitiert

Leistungsphase 1: Landschaftsanalyse

 
Erfassen und Darstellen in Text und Karten der

a)
natürlichen Grundlagen,

b)
Landschaftsgliederung

-
Naturräume

-
ökologische Raumeinheiten,

c)
Flächennutzung,

d)
geschützten Flächen und Einzelbestandteile der Natur;

Leistungsphase 2: Landschaftsdiagnose

 
Bewerten der ökologischen Raumeinheiten und Darstellen in Text und Karten hinsichtlich

a)
Naturhaushalt,

b)
Landschaftsbild

-
naturbedingt

-
anthropogen,

c)
Nutzungsauswirkungen, insbesondere Schäden an Naturhaushalt und Landschaftsbild,

d)
Empfindlichkeit der Ökosysteme oder einzelner Landschaftsfaktoren,

e)
Zielkonflikten zwischen Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege einerseits und raumbeanspruchenden Vorhaben andererseits;

Leistungsphase 3: Entwurf

 
Darstellung der Erfordernisse und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege in Text und Karten mit Begründung

a)
Ziele der Landschaftsentwicklung nach Maßgabe der Empfindlichkeit des Naturhaushalts

-
Bereiche ohne Nutzung oder mit naturnaher Nutzung,

-
Bereiche mit extensiver Nutzung,

-
Bereiche mit intensiver landwirtschaftlicher Nutzung,

-
Bereiche städtisch industrieller Nutzung,

b)
Ziele des Arten- und Biotopschutzes,

c)
Ziele zum Schutz und zur Pflege abiotischer Landschaftsgebiete,

d)
Sicherung und Pflege von Schutzgebieten und Einzelbestandteilen von Natur und Landschaft,

e)
Pflege-, Gestaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen zur

-
Sicherung überörtlicher Grünzüge,

-
Grünordnung im Siedlungsbereich,

-
Landschaftspflege einschließlich des Arten- und Biotopschutzes sowie des Wasser-, Boden- und Klimaschutzes,

-
Sanierung von Landschaftsschäden,

f)
Grundsätze einer landschaftsschonenden Landnutzung,

g)
Leitlinien für die Erholung in der freien Natur,

h)
Gebiete, für die detaillierte landschaftliche Planungen erforderlich sind:

-
Landschaftspläne,

-
Grünordnungspläne,

-
Landschaftspflegerische Begleitpläne,

Abstimmung des Entwurfs mit dem Auftraggeber;

Leistungsphase 4: Endgültige Planfassung

 
Darstellen des Landschaftsrahmenplans in der vorgeschriebenen Fassung in Text und Karte mit Erläuterungsbericht nach erfolgter Abstimmung des Entwurfs mit dem Auftraggeber gemäß Leistungsphase 3.

Anzeige


 

Zitierungen von Anlage 8 HOAI

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 8 HOAI verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in HOAI selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 25 HOAI Leistungsbild Landschaftsrahmenplan
... Planfassung) 10 Prozent. Die einzelnen Leistungen jeder Leistungsphase sind in Anlage 8 geregelt. (2) Bei einer Fortschreibung des Landschaftsrahmenplans ermäßigt ...