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§ 8 - Artikel 115-Gesetz (G 115)

Artikel 2 G. v. 10.08.2009 BGBl. I S. 2702, 2704 (Nr. 53); zuletzt geändert durch Artikel 245 V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474
Geltung ab 18.08.2009; FNA: 63-21 Bundeshaushalt
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§ 8 Abweichungsrechte bei Nachträgen zum Haushaltsgesetz und zum Haushaltsplan



Bei Nachträgen zum Haushaltsgesetz und zum Haushaltsplan kann die nach § 2 Absatz 1 Satz 2 ermittelte zulässige Kreditaufnahme bis zu einem Betrag in Höhe von 3 Prozent der veranschlagten Steuereinnahmen überschritten werden. In diesem Nachtrag dürfen keine neuen Maßnahmen veranschlagt werden, die zu Mehrausgaben oder zu Mindereinnahmen führen. Zur Ermittlung der Konjunkturkomponente wird ausschließlich die erwartete wirtschaftliche Entwicklung aktualisiert. Die Regelungen des § 7 bleiben unberührt.



 

Zitierungen von § 8 G 115

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 8 G 115 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in G 115 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Artikel 115-Verordnung (Art115V)
V. v. 09.06.2010 BGBl. I S. 790
§ 1 Art115V Gegenstand der Verordnung
... nach § 2 Absatz 2 des Gesetzes, bei Nachträgen zum Haushaltsgesetz nach § 8 Satz 3 des Gesetzes sowie nach Abschluss des Haushaltsjahres nach § 7 Absatz 1 Satz 1 des ...
§ 4 Art115V Ermittlung der Konjunkturkomponente bei Nachträgen zum Haushaltsgesetz
... Nachträgen zum Haushaltsgesetz nach § 8 Satz 3 des Gesetzes wird die zum Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung nach § 2 ermittelte ...

Haushaltsgesetz 2020
G. v. 21.12.2019 BGBl. I S. 2890; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 14.07.2020 BGBl. I S. 1669
Anhang Nachtrag HG 2020 zum Gesamtplan des Bundeshaushaltsplans 2020 (vom 01.01.2020)
... Vorausschätzungen der Bundesregierung. Zu 2. und 5a.: Stand Soll 2020. Gemäß § 8 Artikel 115-Gesetz wird bei einem Nachtrag ausschließlich die erwartete wirtschaftliche Ent- wicklung ...
Anhang HG 2020 Zweiter Nachtrag zum Gesamtplan des Bundeshaushaltsplans 2020 (vom 01.01.2020)
... Vorausschätzungen der Bundesregierung. Zu 2. und 5a.: Stand Soll 2020. Gemäß § 8 Artikel 115-Gesetz wird bei einem Nachtrag ausschließlich die erwartete wirtschaftliche Ent- wicklung ...

Haushaltsgesetz 2021
G. v. 21.12.2020 BGBl. I S. 3208; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 18.02.2022 BGBl. I S. 194
Anlage HG 2021 Nachtrag zum Gesamtplan des Bundeshaushaltsplans 2021 (vom 01.01.2021)
... Vorausschätzungen der Bundesregierung. Zu 2. und 5a.: Stand Soll 2021. Gemäß § 8 Artikel 115-Gesetz wird bei einem Nachtrag ausschließlich die erwartete wirtschaftliche Ent- wicklung ...
Anlage HG 2021 Zweiter Nachtrag zum Gesamtplan des Bundeshaushaltsplans 2021 *) (vom 16.11.2023)
... Zu 2. und 5a.: Stand Soll 2021. Gemäß § 8 Artikel 115-Gesetz wird bei einem Nachtrag ausschließlich die erwartete wirtschaftliche Ent- wicklung ...

Nachtragshaushaltsgesetz 2020
G. v. 27.03.2020 BGBl. I S. 556
Anhang Nachtrag NHG 2020 zum Gesamtplan des Bundeshaushaltsplans 2020
... Vorausschätzungen der Bundesregierung. Zu 2. und 5a.: Stand Soll 2020. Gemäß § 8 Artikel 115-Gesetz wird bei einem Nachtrag ausschließlich die erwartete wirtschaftliche Ent- wicklung ...

Nachtragshaushaltsgesetz 2021
G. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1410
Anhang Nachtrag NHG 2021 zum Gesamtplan des Bundeshaushaltsplans 2021
... Vorausschätzungen der Bundesregierung. Zu 2. und 5a.: Stand Soll 2021. Gemäß § 8 Artikel 115-Gesetz wird bei einem Nachtrag ausschließlich die erwartete wirtschaftliche Ent- wicklung ...

Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2020
G. v. 14.07.2020 BGBl. I S. 1669
Anhang 2. NHG 2020 Zweiter Nachtrag zum Gesamtplan des Bundeshaushaltsplans 2020
... Vorausschätzungen der Bundesregierung. Zu 2. und 5a.: Stand Soll 2020. Gemäß § 8 Artikel 115-Gesetz wird bei einem Nachtrag ausschließlich die erwartete wirtschaftliche Ent- wicklung ...

Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2021
G. v. 18.02.2022 BGBl. I S. 194
Anlage 2. NHG 2021 Zweiter Nachtrag zum Gesamtplan des Bundeshaushaltsplans 2021
... Zu 2. und 5a.: Stand Soll 2021. Gemäß § 8 Artikel 115-Gesetz wird bei einem Nachtrag ausschließlich die erwartete wirtschaftliche Ent- wicklung ...