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Zitierungen von § 2 BKRG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 BKRG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BKRG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 3 BKRG Beirat (vom 31.08.2021)
... (2) Der Beirat hat die Aufgabe, das Zentrum für Krebsregisterdaten bei seinen Aufgaben nach § 2 fachlich zu beraten und das Zentrum für Krebsregisterdaten bei der Festlegung von Standards ...
§ 5 BKRG Datenübermittlung an das Zentrum für Krebsregisterdaten, Verordnungsermächtigung (vom 01.01.2022)
... jährlich an das Zentrum für Krebsregisterdaten zur Erfüllung seiner Aufgaben nach § 2 zu allen bis zum Ende eines Kalenderjahres erfassten Erkrankungsfällen von Personen, die ...
§ 8 BKRG Datenübermittlung und Datenbereitstellung zu Forschungszwecken (vom 31.08.2021)
... der Daten durch das Zentrum für Krebsregisterdaten zur Erfüllung eigener Aufgaben nach § 2 bleibt hiervon ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Zusammenführung von Krebsregisterdaten
G. v. 18.08.2021 BGBl. I S. 3890
Artikel 1 KRDaZuG Änderung des Bundeskrebsregisterdatengesetzes
... 960) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Die §§ 1 und 2 werden wie folgt gefasst: „§ 1 Zentrum für Krebsregisterdaten, ... Krebsregister der Länder und die epidemiologischen Krebsregister der Länder. § 2 Aufgaben Das Zentrum für Krebsregisterdaten hat folgende Aufgaben: 1. ... Erfassung von Krebsregisterdaten nach Maßgabe des § 12." 2. Nach § 2 werden die folgenden §§ 3 und 4 eingefügt: „§ 3 Beirat ... Der Beirat hat die Aufgabe, das Zentrum für Krebsregisterdaten bei seinen Aufgaben nach § 2 fachlich zu beraten und das Zentrum für Krebsregisterdaten bei der Festlegung von Standards ... der Daten durch das Zentrum für Krebsregisterdaten zur Erfüllung eigener Aufgaben nach § 2 bleibt hiervon unberührt. § 9 Verzeichnis der bewilligten Anträge ...
Artikel 2 KRDaZuG Weitere Änderung des Bundeskrebsregisterdatengesetzes
... jährlich an das Zentrum für Krebsregisterdaten zur Erfüllung seiner Aufgaben nach § 2 zu allen bis zum Ende eines Kalenderjahres erfassten Erkrankungsfällen von Personen, die ...
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